25 % der mehr als 34.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland entlohnen ihre Mitarbeitenden bereits aktuell nach Tarif. Weitere 53 % (18.000) werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ab 1. September nachziehen und ihre Beschäftigten ebenfalls in Tarifhöhe bzw. in Höhe von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Das ist das Ergebnis der Meldungen, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten. Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen und die Ergebnisse am Montag veröffentlicht.
Zahlreiche Korrekturen und Nachmeldungen eingegangen
Damit sei die Bezahlung mind. auf Tarifniveau in etwa 78 % der Pflegeeinrichtungen in Deutschland in der Umsetzung oder bereits vollzogen, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Klärungsbedarf existiere mit jenen Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben hätten, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen seien.
Das beträfe ca. ein Fünftel (22 %) der Pflegeeinrichtungen. Diese Einrichtungen würden derzeit von den Landesverbänden der Pflegekassen angeschrieben und aufgefordert, die ausstehende Mitteilung als Voraussetzung für die Anpassung ihres Versorgungsvertrags nachzureichen.
Bereits nach der ursprünglichen Deadline Ende April seien noch zahlreiche Korrekturen und Nachmeldungen von Pflegeeinrichtungen eingetroffen. Allein im Mai und Juni seien es mehr als 3.000 gewesen, die aktuell noch geprüft würden. Bis September rechnet die Kasse mit noch weiteren Meldungen.
Zwei Drittel wollen regional übliches Entgeltniveau zahlen
Von den mehr als 18.000 Pflegeeinrichtungen, die aktuell noch nicht an einen Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden seien, sei anhand der Rückmeldungen ein klarer Trend zu erkennen: Zwei Drittel (66 %) wollten ihre Mitarbeitenden künftig auf Basis des regional üblichen tariflichen Entlohnungsniveaus bezahlen. Ein Drittel dieser Einrichtungen wolle sich bei der Bezahlung künftig an einem bereits bestehenden konkreten Tarifvertrag oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung in ihrer Region orientieren.