Die Gehälter in der Langzeitpflege verzeichnen einen kräftigen Anstieg. Im Vergleich zum Vorjahr sind die durchschnittlichen Stundenlöhne auf nun 22,60 Euro gestiegen - ein Zuwachs von 8,8 Prozent. Das geht aus den von der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband ermittelten regional üblichen Entlohnungsniveaus hervor, die der Verband am Freitag veröffentlicht hat.
Höherer Lohnzuwachs als in Vorjahren
In den einzelnen Bundesländern variiert das Lohnplus zwischen rund 4 und 10 Prozent – deutlich mehr als in den Vorjahren, in denen die Steigerungen bei durchschnittlich etwa 2 Prozent lagen.
Differenziert nach Berufsgruppen beläuft sich der durchschnittliche Lohn
- für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung auf 19,26 Euro (+ 9,9 %)
- für Pflegeassistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung auf 21,41 Euro (+ 9,6 %)
- für Pflegefachpersonen auf 25,93 Euro (+ 9,2 %).
Dieser Anstieg resultiere überwiegend aus der Kopplung der Entlohnung an Tarifverträge, so der GKV-Spitzenverband.
Spitzenreiter Baden-Württemberg, Niedersachen und NRW
Regional zeigen sich mit Blick auf das Bundesgebiet deutliche Unterschiede in den Gehältern des Pflegepersonals:
- In Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die Löhne um 10 Prozent gestiegen.
- Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzeichnen ein Plus von rund 9 Prozent.
- Im Mittelfeld mit etwa 6 bis 8 Prozent liegen Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen.
- In Bremen und Berlin fallen die Steigerungen mit etwa 4 und 5 Prozent am geringsten aus. Allerdings werden zumindest in Bremen Tariferhöhungen, die nach dem Erhebungsstichtag der aktuellen Auswertung erfolgten, erst im Folgejahr sichtbar.
Nichttarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, haben nach Angaben des GKV-Spitzenverbands zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen.
Hintergrund
Die gesetzliche Vorgabe für eine Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten.
Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Einrichtungen, die nicht nach Tarif vergüten, müssen die regional üblichen Entlohnungsniveaus im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einhalten.
Seit 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.