Der sächsische Landtag berät am kommenden Montag in einer Sondersitzung über einen Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Impflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitsbereich. Das teilte das Parlament am Mittwoch mit.
Personalausfälle seien nicht zu kompensieren
Die AfD verlangt von der sächsischen Regierung, auf Bundesebene gegen den entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes vorzugehen. Denn dieser gefährde die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung im Freistaat, indem Personen mit einem De-facto Beschäftigungsverbot belegt würden, die keine Impfung gegen COVID-19 nachweisen könnten.
Bereits ohne einrichtungsbezogene Impfpflicht herrsche Personal- und Fachkräftemangel in vielen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitssystems. Ein weiterer Verlust von Beschäftigten aufgrund von Betretungs- und Tätigkeitsverboten sei nicht kompensierbar.
"Unzulässige Ungleichbehandlung"
Das Scheitern der allgemeinen Impflicht Anfang April führe vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu einer "unzulässigen Ungleichbehandlung".
Die Stimmen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand zu stellen, nehmen bundesweit zu. So hatten erst in der Vorwoche mehrere Verbände geäußert, eine Impfpflicht in der Pflege sei nicht mehr tragbar.