Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz bekommen. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag der Vorwoche mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzentwurf für die 92 Klinikstandorte im Land. Darin festgehalten ist u. a., dass Pflegeleitungen unabhängig und pflegefachlich weisungsfrei sind – wie das bislang bereits für Verwaltungs- und ärztliche Leitungen gilt.
Die Pflegekammer Schleswig-Holstein begrüßt das ausdrücklich. Sie habe maßgeblich zur Stärkung des Pflegeberufs im Krankenhaus beitragen können.
"Das ist ein wegweisender Erfolg für die Pflegenden", sagte der Vizepräsident der Pflegekammer Frank Vilsmeier.
Pflegeleitungen gleichwertig mit Verwaltungs- und ärztlichen Leitungen
Dem Vorschlag der Kammer, die gleichrangige Leitungsstruktur und Verantwortlichkeit auf der Ebene der Krankenhausbetriebsleitung auch auf die Abteilungsebene zu übertragen, sei umfassend gefolgt worden.
"Nur gemeinsame und gleichrangige Leitungsebenen im Krankenhaus sind in der Lage, alle Bedingungen der Behandlung umfassend zu berücksichtigen und hieraus gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Die pflegefachliche Weisungsfreiheit stellt den Pflegeberuf in seiner Professionalität gleichrangig zu der ärztlichen und wirtschaftlichen Vertretung im Krankenhaus", erläuterte Vilsmeier die Bedeutung dieses Punkts.
"Damit sind nun endlich die Grundlagen für eine gleichberechtigte interprofessionelle Zusammenarbeit gesetzlich festgelegt."
Kein Stimmrecht in der Krankenhausplanung
Enttäuscht äußerte sich Vilsmeier allerdings darüber, dass die Profession Pflege nicht gleich- und stimmberechtigt zu Themen der Krankenhausplanung berücksichtigt wird. Hier würden Ärztinnen, Ärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegefachpersonen nur noch mit schriftlichen Stellungnahmen beteiligt.
"Die gemeinsame Forderung der Ärztekammer und Pflegeberufekammer, mit einem Stimmrecht ausgestattet zu werden, wurde nicht erfüllt. Das enttäuscht uns erheblich. Beide Berufsgruppen haben den größten Anteil am Leistungsgeschehen", kommentierte Vilsmeier.
Korrektur (14.12.2020, 14.45 Uhr):
Die Information im vorletzten Absatz ist fehlerhaft. Richtigerweise muss es heißen:
Hier würden die Heilberufekammern der Ärztinnen, Ärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegefachpersonen weiterhin nur mittelbar beteiligt.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.