Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht unter anderem eine neue "Krankenhausart" vor: Level-1i-Kliniken. Doch Finanzierung und Ausrichtung des Levels sind noch unklar. Nach den Empfehlungen der von Lauterbach ins Leben gerufenen Regierungskommission zur Verbesserung der Krankenhausversorgung sollen die Einrichtungen Tagessätze bekommen, die hausspezifisch und kostendeckend sein sollen.
Tagespauschalen statt DRG-Finanzierung
Empfehlung der Regierungskommission sei, die Finanzierung der Level-1i-Häuser komplett vom DRG-System abzukoppeln und stattdessen durch vom InEK sachgerecht kalkulierte, degressive Tagespauschalen – die auch die Vorhaltepauschalen inkludieren – zu ersetzen, beschreibt Irmtraut Gürkan. Sie ist Mitglied der Kommission und hat sich insbesondere mit der sektorenübergreifenden Versorgung sowie den Level-1i-Kliniken beschäftigt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mit seiner hohen Expertise werde dazu sicher schnellstmöglich Vorschläge unterbreiten, die den Partnern der Selbstverwaltung eine gute Verhandlungsgrundlage böten, sagt sie im Gespräch mit Bibliomed-Hauptstadtkorrespondent Jens Mau. "Natürlich bewegen wir uns hier auf Neuland und wollen auch nicht Anleihe an dem alten Selbstkostendeckungsprinzip nehmen. Die Komplexität der Gesamtvergütung der Level-1i-Häuser wird dadurch erhöht, dass es neben den degressiven Tagespflegesätzen eine Vergütung für die ambulant zu erbringenden Leistungen geben soll", beschreibt Gürkan. Das seien zum einen Leistungen, die vom stationären in den ambulanten Bereich wanderten, zum Beispiel aufgrund des medizinischen Fortschritts beziehungsweise neuer Behandlungsmethoden. "Hier sprechen wir von Leistungen einer institutionellen Ambulanz und dieses Budget ist aus dem gesamtstationären Budget umzugliedern."
Absprachen mit Kassenärztlicher Vereinigung treffen
Daneben sollen Level-1i-Häuser – so sie ambulante Leistungen im Sinne der Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung erbringen – diese Leistungen nach einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) aus dem Budget der Kassenärztlichen Vereinigung finanziert erhalten. Dabei sei zu bedenken, dass die Tarifvergütungen und die Logistik- sowie Gebäudestrukturen eines Krankenhauses kaum mit den EBM-Sätzen finanzierbar sind. "Selbstverständlich bedarf es hierzu einer Absprache mit der jeweils zuständigen kassenärztlichen Vereinigung, was sicherlich nicht einfach ist, aber es gilt für die Level-1i-Häuser mit ihren neuen Versorgungs- und Finanzierungswegen grundsätzlich: Wo ein Wille, da ein Weg!"