Die sieben angeklagten ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen des wegen mehrfachen Mordes verurteilten früheren Krankenpflegers Niels Högel dürfen auf einen Freispruch hoffen. Ein vorsätzliches Handeln der drei Angeklagten aus dem Klinikum Delmenhorst sei nicht mit "einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit belegt", gab das Landgericht Oldenburg am Dienstag in einer Presseinformation bekannt.
Bereits im Juli hatte das Gericht erklärt, dass sich auch für die vier Beschuldigten des Klinikum Oldenburg ein vorsätzliches Handeln für eine Verurteilung nicht belegen lasse.
Verfahren gegen Mitarbeitende des Klinikums Delmenhorst
In Delmenhorst sei zwar ein ansteigendes Misstrauen zu verzeichnen gewesen, ein "auch nur bedingter Vorsatz" lasse sich daraus jedoch nicht herleiten. Dazu schreibt das Gericht:
"Aufgrund der Beweisaufnahme, insbesondere der eingehenden Vernehmung zahlreicher Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst, kann nicht mit hinreichender Gewissheit festgestellt werden, dass die Angeklagten den Tod ihrer Patienten als Folge tatsächlich erkannt und auf dessen Ausbleiben nicht vertraut haben."
Auch ansonsten hätten sich "keine hinreichenden Umstände ergeben, die mit der erforderlichen Gewissheit den Schluss auf ein auch nur bedingt vorsätzliches Verhalten der angeklagten Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst zulassen".
Verfahren gegen Mitarbeitende des Klinikums Oldenburg
Auch im Klinikum Oldenburg habe es ein "beträchtliches Misstrauen" und ein "deutliches Unbehagen gegenüber dem Verhalten des Niels Högel" gegeben. Allerdings belegten diese Vorbehalte "nicht mit der erforderlichen Gewissheit den Nachweis eines vorsätzlichen Handelns im Hinblick auf eine Beihilfe zu einem Tötungsdelikt durch Unterlassen".
So hätten "konkrete Feststellungen" gefehlt, aus den sich ableiten ließe, dass die Angeklagten "von den zum Tode führenden Manipulationen durch den Krankenpfleger Niels Högel gewusst oder zumindest damit gerechnet haben und auch der Tod dieser Patienten billigend in Kauf genommen worden wäre".
Urteil im Oktober erwartet
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten (versuchte) Tötung durch Unterlassen bzw. Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vor.
Nach derzeitigem Stand sind für den 12. und 13. Oktober die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage sowie der Verteidigung vorgesehen. Am 25. Oktober soll das Urteil verkündet werden.
Unheimliche Mordserie
Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel wurde 2019 wegen mehr als 90 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte Patientinnen und Patienten todbringende Substanzen verabreicht, um bei der anschließend notwendigen Reanimation Anerkennung von seinen Kolleginnen und Kollegen zu erhalten.
"Vorgesetzte müssen bei einem Verdacht handeln"
Abonnentinnen und Abonnenten können zusätzlich ein Interview mit Prozessbeobachter Karl H. Beine lesen, der seit mehr als 30 Jahren Tötungsserien in Kliniken und Pflegeheimen analysiert – zuletzt den Fall Niels Högel. Im Interview äußert er sich u. a. zum kollektiven Wegschauen von Führungspersonen, zur Rolle des Personalmangels bei Patiententötungen und dazu, warum sich Einzeltaten wohl nie komplett verhindern lassen.