Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat in einem neuen Positionspapier skizziert, welche Anforderungen ein Personalbemessungsinstrument für die Pflege im Krankenhaus erfüllen muss. V. a. eine gute Personalausstattung sei wichtig für eine sichere pflegerische Versorgung, so der DBfK am Mittwoch. DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper betonte:
"Für uns ist der wichtigste Punkt, dass sich die Personalbemessung am individuellen Pflegebedarf orientieren muss, um fachlich gute Pflege zu gewährleisten. Dies ist selbstverständlich nur möglich, wenn die Personalausstattung dem Bedarf angepasst ist und die dafür notwendigen Personalkosten gedeckt sind."
Finanzierung von Pflege ganzheitlich betrachten
Zur Finanzierung der Pflege müssten jedoch auch Leistungen einbezogen werden, die über die einzelnen Pflegemaßnahmen an Patientinnen und Patienten hinausgingen und die ebenfalls für eine gute pflegerische Versorgung erforderlich seien, z. B. die Steuerung und Koordination der Versorgungsprozesse. Deshalb dürfe die Finanzierung von Pflege weder allein über die erbrachten Leistungen in der direkten Patientenversorgung noch auf Basis von Pflegediagnosen erfolgen.
"Pflegediagnosen sind wichtig für die Planung von Pflegeprozessen, aber sie sind zum derzeitigen Entwicklungsstand nicht zur Einschätzung der individuellen Pflegebedarfe geeignet. Auch bergen sie das Risiko, dass damit ähnliche Fehlanreize gesetzt werden, wie wir sie aus dem System der Vergütung nach ICD-Schlüsseln kennen."
Pflegediagnosen allein lassen keinen Spielraum für individuell gute Pflege
Das neue Personalbemessungsinstrument müsse so angelegt sein, dass es die individuellen Pflegebedarfe und den Personalbedarf für übergreifende pflegerische Leistungen in allen Bereichen des Krankenhauses erfassen könne.
"Pflege ist weit mehr als eine Aneinanderreihung von einzelnen Pflegeinterventionen. Gute Pflege ist auf Beziehungsarbeit, Beratung, Anleitung, Prävention und Interaktion angewiesen. (…) Eine Vorgabe von Pflegeleistungen durch Algorithmen, wie sie für das Bemessungsverfahren über Pflegediagnosen erfolgen soll, lässt keinen Spielraum für individuell gute Pflege."