Das Bundeskabinett hat heute die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist, dass Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Sie sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Die Ausbildungszeit werde künftig bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Das gaben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.
Bisherige Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst
Die bislang 27 in Ausbildungsdauern und die Ausbildungsinhalten sehr verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Deren jeweiligen Qualifikationen seien nach Angaben der Bundesministerien nicht vergleichbar und somit auch die Übertragung von Verantwortung an Assistenzpersonal sowie die Festlegung einer geeigneten Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern "nur sehr eigenschränkt möglich".
Die einheitliche Ausbildung vereinfache auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. Die bisher sehr unterschiedlichen Anforderungsprofile hätten nur zu einer geringen Zahl der Anerkennung ausländischer Pflegekräfte geführt.
Kern der neuen Ausbildung
Gemäß Kabinettsbeschluss gilt für die neue Ausbildung:
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Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson".
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Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
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Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
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Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
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Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Ziel ist, die Attraktivität des Berufs zu steigern, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können künftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.
Bessere Aufgabenverteilung und einheitliche Finanzierung
Mit Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz sollen sich Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen künftig besser verteilen lassen, um Pflegefachpersonen deutlich zu entlasten. "Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei", schreiben das BFSFJ und BMG in ihrer Pressemitteilung.
Der Gesetzentwurf stelle auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage. Die Finanzierung erfolge nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Damit werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht.