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Pflegeberufegesetz

Handreichung zu Vorbehaltsaufgaben veröffentlicht

Pflegewissenschaftler und Pflegerechtler haben auf über 100 Seiten eine Grundlegung und Einordnung zum Vorbehaltsrecht veröffentlicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) hat gemeinsam mit dem Think Tank "Vorbehaltsaufgaben" eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht veröffentlicht. In dem 109 Seiten starken Dokument werden ausgewählte rechtliche Aspekte der Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen thematisiert, die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben für die ambulante und stationäre Langzeitpflege erläutert sowie welche Aufgaben bei all dem die Pflegebildung einnimmt.

"Unzählige Fragen" offen, flächendeckende Umsetzung des Vorbehaltsrechts nicht in Sicht

Obwohl das Vorbehaltsrecht im Pflegeberufegesetz seit 2020 gelte, sei es noch weithin unbekannt und kaum jemand halte sich daran, bemängelten beide Organisationen Ende vergangener Woche. Dem wolle das Autorenkollektiv aus Pflegewissenschaftlern, Pflegerechtlern und weiteren Pflegeexperten nun entgegenwirken.

Das Vorbehaltsrecht sieht vor, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben seien aber noch "unzählige Fragen" nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne.

Pflegeprofession gefordert, um Vorbehaltsaufgaben in Praxis zu tragen

Thomas Klie vom Think Tank "Vorbehaltsaufgaben" sagte:

"Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat, und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege."

So skizziere und problematisiere die Veröffentlichung unterschiedliche Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich brächten, ergänzte DGP-Vorsitzende Inge Eberl und sagte:

"In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert."

Die Handreichung erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Konturen annimmt. Klie verdeutlichte:

"Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden."

Ausführliche Berichterstattung über Studienergebnisse zu Vorbehaltsaufgaben 

Insbesondere mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es künftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so das Autorenkollektiv.

Vor knapp einem Jahr hat das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) das in acht Krankenhäusern laufende Projekt "Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus" (VAPiK) gestartet. Ende März will das DIP die Studienergebnisse präsentieren. In der Mai-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger lesen Sie einen ausführlichen Artikel dazu.

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