Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich am Montag gemeinsam mit dem Bund darauf verständigt, Berufsabschlüsse in Gesundheitsberufen von Geflüchteten aus der Ukraine schnell anzuerkennen. Ukrainische Pflegefachpersonen sollen etwa die Möglichkeiten für eine "zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung" als Pflegefachperson in Deutschland erhalten.
Gemeinsame Empfehlung von Bund und Ländern angekündigt
Ukrainische Pflegende können bereits nach geltender Rechtslage auch ohne Anerkennung oder beschränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten Pflege- sowie Betreuungstätigkeiten übernehmen – sofern es sich nicht um die in § 4 Pflegeberufegesetz abschließend festgelegten Vorbehaltstätigkeiten handelt.
Auch unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen hierzulande schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür prüfe der Bund notwendige rechtliche Änderungen der entsprechenden Approbationsordnung bzw. der Bundesärzteordnung.
Bund und Länder wollen dazu "zeitnah" eine gemeinsame Empfehlung vorlegen.