• News
Arbeitsbelastung

Gericht weist Klage einer Krankenschwester ab

Eine Krankenschwester hatte das Klinikum Lippe wegen Überlastung verklagt. Das Arbeitsgericht Detmold hat diese Klage nun abgewiesen.

Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage einer Krankenschwester gegen das Klinikum Lippe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsbelastung "in Gänze abgewiesen". Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der dpa mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Der WDR berichtete, aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden, der Krankenschwester gehe es um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 

Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt

Das Klinikum hatte die Klage als unzulässig und unbegründet eingestuft. Nach dem Urteil hieß es auf Anfrage, mit der "Klageabweisung in allen einzelnen Punkten" sei die Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt worden. Anfänglich seien "Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert" worden. "Das Klageziel der Klägerin hat sich im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert", schilderte ein Sprecher. Es sei schließlich nur noch um die Fragen gegangen, wie mit Pausen zu verfahren sei und ob die Arbeitgeberin im Namen der Klägerin verpflichtet werden könne, mit dem Betriebsrat erneut über Gefährdungsbeurteilungen zu verhandeln. 

Quelle: dpa

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.