Beschäftigte im Gesundheitssystem sind weiterhin gesundheitlichen Risiken durch Formaldehyd ausgesetzt, insbesondere bei der Probenhandhabung in offenen Systemen. Das zeigt eine am Dienstag dieser Woche vom European Biosafety Network (EBN) veröffentlichte neue Übersichtsarbeit.
Demnach kommt Formalin – die flüssige Form von Formaldehyd – in der diagnostischen Pathologie weiterhin breit zum Einsatz, gilt jedoch zugleich als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B. Für Einrichtungen ergeben sich daraus klare arbeitsrechtliche Pflichten zum Schutz der Mitarbeitenden.
Gesundheitliche Folgen trotz Grenzwerte
Wie EBN berichtet, sind Pflegefachpersonen im OP, Laborpersonal und Beschäftigte in der Pathologie regelmäßig Formaldehyddämpfen ausgesetzt. Zu den beschriebenen Beschwerden zählten Augen- und Atemwegsreizungen, Kopfschmerzen, allergische Reaktionen und Hauterkrankungen.
Besonders relevant: Gesundheitliche Auswirkungen treten den Angaben zufolge teilweise auch dann auf, wenn gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden. Das stelle die Annahme infrage, dass bestehende Schwellenwerte ausreichend Schutz bieten.
Bei langfristiger oder höherer Exposition gebe es zudem Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko im Bereich der oberen Atemwege.
Gesetzliche Anforderungen verschärft
Die regulatorischen Vorgaben in Europa schreiben laut EBN eine klare Rangfolge beim Arbeitsschutz vor. Demnach hat die Vermeidung von Exposition an der Quelle Vorrang vor nachgelagerten Maßnahmen wie Lüftung oder persönlicher Schutzausrüstung.
Daten aus einem Langzeit-Monitoring an einem Universitätsklinikum in Italien zeigen laut EBN, dass geschlossene Probenbehälter die Formaldehydkonzentration in der Raumluft um mehr als 90 Prozent senken können. Damit ließen sich Expositionswerte erreichen, die als arbeitsmedizinisch kaum noch relevant gelten. Gleichzeitig habe die Umstellung keinen Einfluss auf diagnostische Qualität oder Arbeitsabläufe.