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Zeitarbeit in der Pflege

Einsatz von Leiharbeitskräften deckeln: Bundesrat für Prüfung

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Regierung die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessern. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bundesrat vergangenen Freitag auf Initiative von Bayern.

Stärker in Ausfallkonzepte investieren 

In zehn Punkten hat der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche aufgelistet und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte. Diese seien gezielt zu unterstützen.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser sei die Vergütung in Springerpools gesichert zu refinanzieren; beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen seien trägerübergreifende Springerkonzepte zu ermöglichen.

Stammpersonal und Leiharbeitskräfte gleich behandeln 

Die Bundesregierung müsse zudem die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll ferner prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften oder eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einzubeziehen seien.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern, argumentierte der Bundesrat. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe – sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung im Nachgang der Sitzung von Freitag zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.

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