Nach Niedersachsen steht nun auch die Pflegekammer in Schleswig-Holstein vor dem Aus. Für die berufliche Selbstverwaltung sei das ein "herber Rückschlag", betonte der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), Georg Sigl-Lehner, in der Vorwoche. In der Süddeutschen Zeitung ergänzte er am Dienstag:
"Einer Berufsgruppe, der man 50 Jahre und noch länger die Selbstverwaltung nicht zugestanden hat, per Gesetz mal so zu erklären, dass sie sich nun selber verwalten solle, das funktioniert nicht."
Hauptkritikpunkt an Pflegekammern sind die Mitgliedsbeiträge. Doch auch Sigl-Lehner muss einräumen, dass die VdPB – obwohl beitragsfrei – nur 2.200 Mitglieder verzeichnet von insgesamt rd. 200.000 Pflegenden im Freistaat.
"Aber die Effektivität einer solchen Interessenvertretung hängt nicht von der Mitgliederzahl ab."
Rückhalt der Politik wichtig
Vielmehr ist für den VdPB-Präsidenten laut Mitteilung von vergangenem Freitag eine andere Komponente entscheidend:
"Die Profession Pflege braucht vor allen Dingen eine verantwortungsvolle und gestaltungsbereite Gesundheitspolitik, die versteht, dass es ohne eine eigenständige Pflege keine professionelle und damit zukunftsweisende Entwicklung des Pflegewesens gibt."
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein sei die Frage der Verkammerung der Pflege "zum Spielball massiv divergierender und sachfremder politischer Interessen" geworden. Mit dem Resultat, dass Frust und Unzufriedenheit in der Berufsgruppe noch weiter zugenommen hätten. Das eigentliche Anliegen der beruflichen Selbstverwaltung der Pflege – die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung – sei dabei "völlig aus den Augen verloren" worden.
Keine grundsätzliche Absage an die pflegerische Selbstverwaltung
Die VdPB warnt aus diesem Grund davor, das Ergebnis der Befragung in Schleswig-Holstein als grundsätzliche Absage an die Selbstverwaltung der Profession zu werten.
Eine selbstbewusste und souveräne Pflege, die ihre eigenen Belange klärt und sowohl Qualitätsvorgaben als auch Berufs- und Weiterbildungsordnung eigenverantwortlich und nicht von Kostenträgern oder anderen Playern fremdbestimmt regelt, sei der Garant für eine gute Versorgung.
Souverände Pflege als Garant für eine gute Versorgung
Daher sollte sie auch "dringend" als Ziel gesundheitspolitischer Maßnahmen und Entscheidungen definiert werden.
Auch die berufliche Selbstverwaltung, für die die VdPB stehe, brauche diesen Rückhalt der verantwortlichen Politik, so Sigl-Lehner weiter.
"Es lässt sich allerdings schon jetzt festhalten, dass ein Weg zur Selbstverwaltung der Profession Pflege jenseits von Pflichtmitgliedschaft und -beiträgen zwar ungewöhnlich, gleichwohl aber durchaus erfolgreich ist. Wir leisten bereits vielfältige Sacharbeit, ohne gegen Widerstände unserer Mitglieder kämpfen zu müssen und sind damit natürlich auch effektiv."
Der durch den Freistaat Bayern eingeschlagene Weg, mit der VdPB ein Organ der Selbstverwaltung einzurichten, zeige, wie pflegeberufliche Selbstverwaltung nachhaltig etabliert werden könne, ohne dass dies zu "irreparablen Verwerfungen und Streit" innerhalb der Profession Pflege führe.