Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat die geplanten höheren Mindestlöhne in der Langzeitpflege begrüßt, jedoch gleichzeitig kritisiert, dass die Unterschiede zwischen Pflegefachpersonen, qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegehilfskräften zu gering ausfallen. Das sei bedenklich und kaum Anreiz, sich für eine qualifizierte Ausbildung zu entscheiden, teilte der DPR am Mittwoch mit.
DPR: Mindestlohngrenzen sind keine Lohnstandards
Folgt die Regierung, wie vorgesehen, den Plänen der Pflegekommission, dann beträgt der Unterschied im Mindestlohn zwischen Pflegefachpersonen und qualifizierten Pflegehilfskräften lediglich drei Euro pro Stunde sowie zwischen qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegehilfskräften nur ein Euro pro Stunde. Das könne zu einer Gefahr für die qualitative Sicherung der Pflege führen und sei zu beobachten, so der DPR.
Guter Lohn sei wesentlicher Baustein für Arbeitsattraktivität. Klar müsse jedoch auch sein, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürften. Sie könnten auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein, sondern seien lediglich eine Mindestgrenze, betonte DPR-Präsidentin Christine Vogler.
Pflegeberufe gut bezahlt
Der vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege liege deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit werde gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür habe auch die seit September 2022 geltende Tariftreueregelung in der Langzeitpflege gesorgt.
Die notwendigen Steigerungen der Löhne in der Pflege dürften allerdings nicht zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für Pflegebedürftige und deren Angehörigen führen. Hier sei der Staat in der Pflicht, Lösungen zu finden. Auch sei die vollständige Refinanzierung der Kosten für die Pflegeeinrichtungen zu sichern.
Wie die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege im Bundesgebiet ausfällt, hat der GKV-Spitzenverband zusammengestellt.