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Pflegerische Personalbemessung

DPR legt Empfehlungen für Weiterentwicklung der PPR 2.0 vor

Pflegefachperson am Universitätsklinikum Regensburg

In zwei Expertenpapieren hat der Deutsche Pflegerat (DPR) seine Vorschläge für eine Weiterentwicklung der pflegerischen Personalbemessung zusammengefasst: Die DPR-Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern hat

Zusammenarbeit zwischen Berufsgruppen berücksichtigen

Die Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des DPR, Irene Maier, sagte Ende vergangener Woche:

"Um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. (…) Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden."

Dabei seien die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen zu berücksichtigen.

Kontinuierliche Evaluation "unerlässlich"

Derzeit sei es aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Deshalb seien pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Expertise in diesen Prozess einzubeziehen.

Ziel solle sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen – einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen – kontextbezogen und unter Berücksichtigung künftiger Veränderungen und bereits vorliegender Literatur abzubilden. Eine kontinuierliche Evaluation sei dabei unerlässlich.

Mindestens 50 Prozent Fachpflegende

In Bezug auf Intensivstationen und angrenzende Bereiche hält Maier eine Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent für eine grundlegende Voraussetzung.

Darüber hinaus seien organisatorische und administrative Tätigkeiten sowie eine strukturierte Praxisanleitung in die Personalbedarfsermittlung einzubeziehen.

Wichtig sei, sich auf die Etablierung von guten Einarbeitungs- und Vorbereitungskursen für Pflegefachpersonen zu konzentrieren sowie personelle Ressourcen für psychosoziale Betreuung und Ethikberatung bereitzustellen. Zusätzliche Stellen für Praxisanleitung und Weiterbildungsteilnehmende seien zu etablieren.

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