Die Landesregierung in Bayern hat beschlossen, ab 1. Oktober keinen neuerlichen Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Corona-Immunschutzes von Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu verlangen. Nur neue Beschäftigte müssen zum Stichtag den Einrichtungsleitungen einen dann bundesweit vorgegebenen strengeren Nachweis vorlegen über entweder 3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Genesung. Das teilte das Gesundheitsministerium im Freistaat am Samstag mit.
Verschärfte Nachweisregeln gelten in Bayern nur für neue Beschäftigte
Damit gehe Bayern in der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht einen Weg, "der von der realitätsfernen Linie der Bundesregierung abweicht und für Entlastungen sorgt".
Ab 1. Oktober verschärfen sich die Nachweisregeln ab wann Personen als vollständig geimpft gelten, bevor zum 31. Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowieso auslaufen soll.
Das bedeute großen Aufwand für betroffene Einrichtungen und Unternehmen sowie für die Gesundheitsämter, "die allesamt auch so schon genug zu tun haben".
Ziel: Einrichtungen, Mitarbeitende und Gesundheitsämter entlasten
Bayern habe deshalb rechtlich prüfen lassen, welche Optionen einer Erleichterung möglich seien. Zwar könne Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten nicht generell aussetzen. Aber Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte:
"Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden – das ist eine massive Entlastung."
Ziel müsse sein, "die ohnehin schon belasteten Einrichtungen, Gesundheitsämter und vor allem die Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten, nicht noch weiter mit aberwitziger Bürokratie zu lähmen".
DKG begrüßt bayerischen Beschluss
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat diesen Vorstoß aus Bayern begrüßt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht bereit gewesen sei, im Rahmen der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes eine bundesweite Regelung zu treffen, seien jetzt die Länder gefordert, argumentierte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß.
"Es geht nicht nur um einen unglaublichen bürokratischen Aufwand, die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat auch ihre faktische Begründung verloren."
Lauterbach selbst habe kürzlich betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor Ansteckung schützt – allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für einen kurzen Zeitraum. Das zentrale Argument für die Impfpflicht falle damit weg.
"Ich fordere deshalb die Bundesländer auf, sich der bayerischen Initiative anzuschließen."