Im Mai 2020 hatte der Bundestag eine Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Allerdings warten noch immer einige Pflegende auf ihren Bonus. Der Fachanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Chevalier, Ashkan Saljoughi, gibt Tipps, was Pflegende jetzt tun können, um die Prämie zu bekommen.
Herr Saljoughi, wieso haben einige Pflegende die Corona-Prämie immer noch nicht erhalten?
Ich sehe vor allem zwei Gründe, weshalb viele Arbeitgeber sich so schwertun, die Corona-Prämie auszuzahlen: Gleichgültigkeit und Überforderung. Die einen sagen, sie hätten jetzt ganz andere Dinge auf dem Tisch und keine Zeit, sich um die Auszahlung zu kümmern. Die anderen fühlen sich von den vielen Formularen und dem zugegebenermaßen komplexen Berechnungs- und Antragsverfahren schlichtweg überfordert.
Bis wann hätte der Pflege-Bonus ausgezahlt werden sollen?
Die Corona-Prämie hätte schon längst ausgezahlt werden müssen. Das Gesetz ist hier ganz klar: Die durch Bundesmittel zur Verfügung gestellten Beträge zur Corona-Prämie mussten zum 15. Juli 2020, spätestens aber zum 15. Oktober 2020, an alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber gezahlt werden. Diese wiederum waren verpflichtet, die Corona-Prämie unverzüglich – spätestens aber mit der nächsten Gehaltszahlung – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzahlen. Der Arbeitgeber darf Pflegende hier genau genommen weder vertrösten noch die Zahlung weiter aufschieben.
Zwischen Gießkanne und Stufenmodell
Auch in Kliniken sollten Pflegefachpersonen eine Prämie erhalten. Herausgekommen sind sehr unterschiedliche Prämienmodelle – und ein gewisses Maß an Unzufriedenheit. Wir haben bei Kliniken und Betriebsräten nachgehakt.
Was können Altenpflegepersonen unternehmen, wenn sie noch immer keinen Bonus erhalten haben?
Hier rate ich dazu, gewisse Eskalationsstufen einzuhalten. Im ersten Schritt heißt das, den Arbeitgeber direkt auf die ausstehende Zahlung anzusprechen – am besten gesammelt im Namen des Kollegiums und via Mail. Entsteht der Eindruck, der Arbeitgeber wolle nur vertrösten, ist im zweiten Schritt ein Sammelbrief möglich, in dem das Personal deutlich die Auszahlung fordert. Unsere Kanzlei stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Für den Fall, dass ein Betriebsrat oder Ähnliches gebildet ist, sollte dieser ebenfalls eingebunden werden. Das erhöht den Druck.
Darf der Arbeitgeber den Pflege-Bonus in bestimmten Fällen einbehalten, etwa aufgrund von Krankheit?
Das Gesetz ist auch an dieser Stelle eindeutig: Unterbrechungen der Arbeit von bis zu 14 Kalendertagen – hierunter fallen auch Krankheitstage – führen nicht dazu, dass der Arbeitgeber den Bonus kürzen oder einbehalten darf. Das gleiche gilt auch, wenn ein längerer Ausfall als 14 Tage aufgrund von Urlaub, eines Arbeitsunfalls, einer COVID-19-Erkrankung oder wegen Quarantänemaßnahmen erfolgt.
An wen können sich Pflegende wenden, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung verweigert?
Wenn der Arbeitgeber sich endgültig weigert, bleibt nur noch der Rechtsweg über die Gerichte. Noch ist allerdings unklar, ob für die Klage die Sozialgerichte oder die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Sollten sich Pflegende also einen Anwalt nehmen? Kostet das nicht mehr, als die Prämie einbringen würde?
Sofern die Voraussetzungen für die Leistung einer Corona-Prämie vorliegen, stehen die Erfolgsaussichten sehr gut. Hier geht es immerhin um einen gesetzlichen Anspruch. Den sollten Pflegende auch wahrnehmen. Allerdings entstehen natürlich immer Kosten für die Rechtsverfolgung, sobald ein Anwalt hinzugezogen wird – auch wenn am Ende kein Anspruch auf eine Corona-Prämie besteht. Dieses Risikos sollten sich Pflegende bewusst sein.