Die Diakonie Württemberg hat sich dafür ausgesprochen, die neue Personalbemessung für Pflegeheime zu verschieben. Bundesrahmenempfehlungen für das ab 1. Juli 2023 geltende Personalbemessungsverfahren hätten Ende Juni dieses Jahres vorliegen müssen, um eine vorgegebene und nach Ansicht der Diakonie "dringend notwendige" einjährige Erprobungsphase einhalten zu können.
Orientierung für Umsetzung der neuen Personalbemessung fehlt
Das sei nun nicht mehr möglich, monierte der Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, Kornelius Knapp, am Mittwoch. Ein Zeitpunkt, wann mit den Empfehlungen gerechnet werden könne und wann ein entsprechendes Modellprojekt ausgeschrieben werde, sei zudem derzeit nicht absehbar.
Die Umgestaltung der Arbeitsabläufe und Prozesse sei Voraussetzung dafür, dass der bedarfsorientierte Personalmix mit deutlich mehr pflegerischem Assistenz- und Hilfspersonal künftig auch zu einer tatsächlichen Verbesserung der Pflegequalität führe.
Ohne einen klaren Rahmen fehle den Verantwortlichen jedoch eine Orientierung – auch wenn viele Einrichtungen sich bereits vorbereitet und Systemänderungen angestoßen hätten.
Diakonie fordert klare Vorgaben
Ein weiteres wichtiges Argument für die Verschiebung ist nach Diakonie-Angaben die hohe Belastung der Heime aufgrund der Corona-Pandemie und der enormen Kostensteigerungen. Mitarbeitende in der Altenpflege benötigten dringend "eine Zeit der Rekonvaleszenz zum Durchatmen". Sie hätten Großartiges geleistet und täten dies immer noch.
"Aber mehr geht jetzt nicht."
Grundsätzlich steht die Diakonie hinter dem neuen System, mit dem die bisherige einheitliche Fachpersonalquote von einrichtungsindividuellen Personalmengen und Qualifikationsmixen ersetzt wird. Der Qualifikationsmix des Pflegepersonals richtet sich dabei nach den Anforderungen aus der Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Annette Noller, sagte:
"Wir gehen davon aus, dass sich die bundeseinheitlichen Personalschlüssel an den oberen Werten aus den einzelnen Bundesländern orientieren und führen das System dann ein, wenn der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird."