Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat einen "Scope of Practice" für Pflegefachpersonen mit zweijähriger Fachweiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie veröffentlicht.
Das Dokument soll das professionelle Handlungsspektrum von Fachpflegepersonen in der Intensivpflege beschreiben und deren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen systematisch darstellen. Nach Angaben der DGF handelt es sich um die erste strukturierte Empfehlung dieser Art für den Bereich der Intensivpflege.
Die Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das aus dem Pflegekompetenzgesetz hervorgegangen ist. Demnach sollen die Aufgaben von Pflegefachpersonen künftig in sogenannten Muster-Scopes of Practice differenziert beschrieben werden. Diese Beschreibung könne "Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden", zitiert die DGF aus dem Gesetzentwurf.
Handlungsspektrum in der Intensivpflege beschrieben
Der "Scope of Practice" beschreibt die Handlungsfelder der genannten Berufsgruppe in unterschiedlichen Versorgungssituationen sowie bei verschieden komplexen klinischen Entscheidungen.
Berücksichtigt werden dabei sowohl die erweiterten Kompetenzen von Fachpflegepersonen mit abgeschlossener Fachweiterbildung als auch die Kompetenzen von Pflegefachpersonen ohne Fachweiterbildung, die auf Intensivstationen tätig sind. Dadurch sollen unterschiedliche Kompetenzniveaus innerhalb von Pflegeteams transparent dargestellt werden.
Grundlage für erweiterte Befugnisse
Nach Darstellung der DGF soll der "Scope of Practice" zur Klärung von Verantwortlichkeiten, Delegation und eigenverantwortlicher Berufsausübung beitragen. Zudem sieht die Fachgesellschaft darin eine Grundlage für die weitere Ausgestaltung erweiterter heilkundlicher und leistungsrechtlicher Befugnisse von Pflegefachpersonen.
Die DGF bezeichnet den "Scope of Practice" als Beitrag zur Standardisierung pflegerischer Aufgaben sowie zur Beschreibung von Kompetenz- und Verantwortungsbereichen in der Intensivpflege.
Bereits im Mai hatte die Charité einen "Scope of Practice" für die Aufgaben von Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss vorgelegt.