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Akademisierung

Charité definiert neue Aufgaben für "Bachelor Nurses"

Die Charité führt erstmals einen Handlungsrahmen für Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss ein. Dieser definiert erweiterte Aufgaben und Kompetenzen akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen.

Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss erhalten an der Charité einen verbindlichen Handlungsrahmen für ihre Tätigkeit. Mit einem sogenannten Scope of Practice legt das Berliner Universitätsklinikum erstmals fest, welche Aufgaben akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen. Der Handlungsrahmen gilt für Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss – Bachelor Nurses wie die Charité sie nennt – und soll die Umsetzung evidenzbasierter Pflege im Klinikalltag stärken. Das teilte die Charité am Dienstag mit. 

Erweiterte Kompetenzen für akademische Pflegefachpersonen

Der neue Handlungsrahmen beschreibt unter anderem Tätigkeiten, die Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss eigenständig ausführen können. Dazu zählen auch Aufgaben, die bislang ausschließlich ärztlich vorbehalten waren. Hintergrund ist das seit Januar 2026 geltende Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das die Kompetenzen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen ausweitet. Ein bundesweit gültiger Scope of Practice ist geplant. Die Charité ist mit ihrem einrichtungsinternen Handlungsrahmen nun bereits einen Schritt voraus. 

Vormerken

In der Juni-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger stellt die Charité ihren Handlungsrahmen für Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss ausführlich vor. 

Die Charité ordnet den Bachelor Nurses einen klar definierten Kompetenzrahmen zu, der den gesamten Pflegeprozess umfasst – von der Analyse über die Planung bis zur Evaluation. Auch Forschung und Lehre sind Bestandteil des Konzepts.

Acht Kompetenzbereiche als Standard

Kern des Handlungsrahmens sind acht zentrale Kompetenzbereiche, die als Grundlage der professionellen klinischen Praxis dienen. Sie sollen eine sichere, patientenzentrierte und wissenschaftlich fundierte Pflege gewährleisten:

  1. Kritisches Denken und Analyse
  2. Therapeutische und professionelle Gestaltung von Beziehungen
  3. Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen
  4. Umfassende professionelle klinische Einschätzungen
  5. Planung des Versorgungsprozesses
  6. Durchführung und Delegation sicherer und angepasster Versorgung
  7. Evaluation der nursing practice
  8. Forschung und Lehre

 

Charité-Dekan Joachim Spranger sagte: "Ich begrüße die zunehmende Akademisierung der Pflege und die Tatsache, dass damit auch veränderte Aufgabenfelder verbunden sind. Die Bachelor Nurses sind zusätzlich zur beruflichen Kompetenz auch wissenschaftlich qualifiziert. (...) Ich freue mich, dass sie künftig erweiterte klinische Aufgaben übernehmen können, dazu gehören auch delegierte ärztliche Tätigkeiten."

Pflege als Teil von Forschung und Entwicklung

Pflegefachpersonen mit Bachelorabschluss sollen an der Charité stärker in Forschungsprojekte eingebunden werden und wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Versorgung einbringen. Ziel ist es, Pflegekonzepte regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité, bezeichnete den Handlungsrahmen als "Meilenstein für die Pflege" und betonte: "Mit diesem klaren Kompetenzrahmen stärken wir nicht nur die Rolle unserer akademisch ausgebildeten Pflegekräfte, sondern vor allem die Qualität der Patientenversorgung."

Internationale Studien, etwa aus Australien, Kanada oder den Niederlanden, zeigen laut Charité, dass klar geregelte Kompetenzbereiche die Versorgungsqualität verbessern können. In diesen Ländern arbeiteten akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen seit Jahren eigenständig in erweiterten Rollen.

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