Die Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen auf eine gesetzliche Verankerung von Advanced Practice Nursing (APN) in Deutschland. Hochqualifizierte Pflegefachpersonen könnten ihre Kompetenzen bislang nicht umfassend einbringen, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier.
Ziel sei, die Rolle von APN verbindlich in der Regelversorgung zu etablieren und damit insbesondere die Versorgung von Menschen mit komplexem Pflegebedarf zu stärken.
Fehlende Strukturen bremsen Einsatz
Advanced Practice Nurses verfügen über eine Qualifikation auf Masterniveau und übernehmen international zentrale Aufgaben in der Versorgung. Dazu zählen klinische Entscheidungen, die Koordination von Behandlungsprozessen über Sektorengrenzen hinweg sowie die Beratung von Patientinnen und Patienten.
In Deutschland sei diese Rolle hingegen bislang nicht ausreichend etabliert. Es fehlten "rechtliche Verankerung, einheitliche Rollenprofile und verlässliche Finanzierungsstrukturen“.
Die Folge: APN-Einsätze erfolgten überwiegend in Modellprojekten und seien nicht Teil der Regelversorgung. Die Kompetenzen hochqualifizierter Pflegender blieben in Deutschland häufig ungenutzt.
Forderungen nach Kompetenzerweiterung
Die Pflegekammern sprechen sich für bundesweit einheitliche Regelungen aus. Dazu zählten geschützte Berufsbezeichnungen, klare Verantwortlichkeiten sowie eigenständige Entscheidungs- und Handlungskompetenzen für Advanced Practice Nurses.
Auch qualifikationsgebundene Verordnungsrechte gehören zu den zentralen Forderungen. Diese seien international bereits Bestandteil der Rolle und müssten auch hierzulande eingeführt werden, verbunden mit klaren Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Zudem sei die APN-Rolle in Personalbemessung und Versorgungsstrategien zu berücksichtigen.
Die Pflegekammern heben hervor, dass APN nicht als ärztliche Assistenz zu verstehen sei, sondern als eigenständiges Fachgebiet. Advanced Practice Nurses könnten dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Bereits im März hatte der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken Deutschlands eine Rahmenempfehlung zur Implementierung von Advanced Practice Nursing und Midwifery (APN/APM) in deutschen Krankenhäusern vorgelegt.