Die Landespflegekammer Rheinland‑Pfalz hat ein neues Aufgabenprofil für Advanced Practice Nurses (APN) in der psychosozialen Versorgung vorgestellt. Damit reagiere sie auf wachsende Versorgungslücken in der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, teilte die Kammer am Mittwoch mit.
Konzept soll Koordination und Betreuung verbessern
Nach Angaben der Pflegekammer benötigen viele Betroffene eine kontinuierliche, gut abgestimmte Unterstützung. Gleichzeitig zeigten sich in zahlreichen Regionen Defizite, etwa bei Übergängen zwischen Versorgungsbereichen oder der Alltagsbegleitung. APN sollen hier künftig eine größere Rolle übernehmen. Sie verfügten über einen Masterabschluss sowie erweiterte klinische Kompetenzen, um komplexe Situationen einschätzen, Versorgungsprozesse steuern und Betroffene längerfristig begleiten zu können.
Das Aufgabenprofil beschreibt unter anderem Assessments, Pflege‑ und Behandlungsplanung, Case Management sowie Beratung und Schulung von Patientinnen, Patienten und Angehörigen. Ziel sei, Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig zu organisieren und Versorgungslücken zu schließen.
Beispiel aus der Praxis: Präventive Hausbesuche
Ein Projekt am Pfalzklinikum zeige, wie APN eingesetzt werden könnten: Pflegefachpersonen übernähmen dort präventive Hausbesuche bei älteren Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen. Sie erfassten gemeinsam mit Betroffenen und Angehörigen die gesundheitliche Lage, stimmten sich mit Ärztinnen sowie Ärzten ab und planten individuelle Maßnahmen, um Krankenhausaufenthalte möglichst zu vermeiden.
Kammer fordert feste Strukturen statt Modellprojekte
Nach Einschätzung der Pflegekammer wird das Potenzial von Advanced Practice Nurses bislang nicht ausreichend genutzt. APN könnten nicht nur in der Psychiatrie, sondern auch in anderen Bereichen wie der Wundversorgung oder in hausärztlichen Praxen eine wichtige Rolle spielen. Damit dies gelingt, seien sie dauerhaft in Versorgungsstrukturen einzubinden. APN könnten die Versorgung "spürbar verbessern – gerade bei komplexen Krankheitsbildern. Dafür brauchen sie aber auch die passenden rechtlichen Möglichkeiten".
Die Kammer fordert verbindliche Stellen statt "Projekt‑Hopping" sowie klare gesetzliche Rahmenbedingungen, etwa für die Übertragung heilkundlicher Befugnisse. Auch Aufgabenprofile und Qualifizierungswege erläutert die Kammer – dazu zählen Masterabschluss, Berufserfahrung und Kompetenzen in Diagnostik, Therapieplanung, interprofessioneller Zusammenarbeit sowie ethischer Fallberatung.