Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat 4 Forderungen aufgestellt, die für eine Aufgabenumverteilung in der Pflege notwendig seien. Nur so könne der steigende Pflegebedarf trotz Pflegepersonalmangel künftig gedeckt werden. Ein neuer, kompetenzorientierter Qualifikationsmix sei dabei unabdingbar, betonte DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann am Dienstag im Zuge der Vorstellung des Forderungspapiers.
Qualifikationsmix entscheidend
"Wichtig ist zu definieren, welches Personal künftig benötigt und wie dieses eingesetzt wird. Hierbei müssen die Aufgaben klar je nach Qualifikation zugewiesen werden."
Die Kernforderungen sind:
- Interagierende und durchlässige Bildungsangebote sowie Kompetenzorientierung bei der Zuordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Die Kompetenzen müssten künftig die Basis für die Verantwortungs- und Aufgabenverteilung in der interprofessionellen Pflege sein – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung. Entsprechend müssten Weiterbildungsstrukturen angepasst werden und die verschiedenen Qualifizierungsniveaus in der Pflege besser miteinander interagieren und sich verschränken.
Politisch sei für entsprechende, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. - Zügige Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben und zeitnahe Umsetzung der Modellvorhaben gem. § 64d SGB V
Die Vorbehaltsaufgaben müssen nach DEVAP-Ansicht in rahmenvertragliche Grundlagen einfließen. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen für die Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen seien zu lang und sollten im Sinne einer besseren pflegerischen Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nicht ausgereizt werden. - Substitution und Delegation
Pflegende hätten schon immer ärztlich delegierte Aufgaben übernommen. Perspektivisch würden Pflegefachpersonen vermehrt auch Substitutionsaufgaben ausführen, d. h. nach ärztlicher Diagnose heilkundliche Tätigkeiten selbstständig und ohne ärztliche Veranlassung übernehmen.
Hierzu seien ebenfalls eindeutige, gesetzliche Regelungen notwendig. - Stärkung der Eigenständigkeit der Pflegeassistenz
Dazu gehört für den DEVAP eine bundesweit einheitliche, 2-jährige generalistische Pflegeassistenzausbildung, wie sie im Koalitionsvertrag nun vorgesehen ist.
Bundeseinheitliche Regelung sinnvoll
Langfristig könne qualitätsvolle Pflege nur sichergestellt werden, wenn auf Bundesebene eine einheitliche Lösung für die Qualifizierung gefunden werde. Wesemann beschrieb weiter:
"In der ambulanten Versorgung müssen wir weg vom 'verrichtungsorientierten Bauchladenprinzip' und hin zu einem ergebnisorientierten Aufgabenprinzip bei auskömmlicher Zeitfinanzierung. Im stationären Bereich ist eine Steigerung der Personalquoten mit sinnvoller Arbeits- und Aufgabenteilung zwischen Pflegefach- und Assistenzpersonen unabdingbar."