Die jüngst vereinbarte Ausgestaltung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen (süV) stößt beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf deutliche Kritik. Laut DBfK greife die Einigung von GKV‑Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft aus pflegerischer Sicht "zu kurz".
Pflegegeleitete Einrichtungen bleiben ausgeschlossen
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schlössen "eine echte Versorgungslücke". Sie könnten Übergänge von stationärer zu ambulanter Versorgung absichern und die wohnortnahe Basisversorgung insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen und komplexen Pflegebedarfen stärken. "Umso problematischer ist es, dass die getroffene Vereinbarung die pflegefachliche Leitung dieser Einrichtungen faktisch ausschließt", betont DBfK‑Präsidentin Vera Lux.
Der Verband kritisiert, dass sich die Mindestanforderungen fast ausschließlich an internistisch‑geriatrischen Leistungen und ärztlichen Strukturvorgaben orientieren. Dies stehe im Widerspruch zum Bedarf vieler Betroffener, deren Versorgung vorrangig pflegerische Komponenten einschließe.
DBfK fordert APN‑Gesetz und klare Rollen
Besonders schwer wiegt aus Sicht des DBfK, dass die Vereinbarung keine Grundlage für erweiterte pflegerische Kompetenzen schafft. Der Verband fordert deshalb ein Pflege‑ und Gesundheitsexperten‑Einführungsgesetz (APN-Gesetz) "zügig auf den Weg zu bringen". Advanced Practice Nurses (APN) könnten in integrierten Versorgungssettings eine zentrale Rolle übernehmen – etwa in der Koordination komplexer Verläufe oder in leitender Verantwortung. Internationale Analysen zeigten, dass solche Modelle Versorgungslücken nachweislich schließen, heißt es unter Verweis auf ein Scoping Review des IGES‑Instituts sowie eine Bertelsmann‑Studie.
"Nicht verwalten, sondern gestalten"
Der Verband warnt zudem vor einem Rückfall in kleinteilige Verwaltung statt echter Reform. Lux sagt: "Hier wird erneut die Gelegenheit verpasst, eine Reform auf den Weg zu bringen, die ihren Namen auch verdient." Qualifizierte Pflegefachpersonen dürften nicht weiterhin auf nachgeordnete Rollen reduziert werden. Reformmaßnahmen müssten "vom Bedarf der Patient:innen her gedacht" werden und pflegerische Verantwortung strukturell verankern. Andernfalls könne die Krankenhausreform ihr Potenzial in den süV nicht entfalten.
Die ersten süV‑Standorte sollen nach bisherigen Planungen ab 2027 starten – mit einem Leistungskatalog, den DKG und GKV am Anfang März festgelegt hatten und der pflegegeleitete Modelle bereits ausgeschlossen hatte.