Der Bundesrat hat vergangenen Freitag den von Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag auf finanzielle Hilfen für Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen angesichts der Energiekrise beschlossen.
Liquidität von Krankenhäusern und Pflegeheimen sichern
Damit ist die Bundesregierung nun aufgefordert, "unverzüglich" gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern, heißt es auf der Webseite des Bundesrats zum Beschluss.
Ziel sei, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren – ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen.
Damit die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken.
Zuschuss aus Steuermitteln gefordert
Für Pflegeeinrichtungen forderte der Bundesrat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffange, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fielen. Er wies auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin – auch diese seien zu finanzieren.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrats befasst. Feste Fristen existieren dafür nicht.