Das Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege" fordert Verbesserungen am Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie am Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG).
Die Gesetze seien zwar wichtige erste Schritte auf dem Weg, die Potenziale der Digitalisierung zu heben. Für die Akut- und Langzeitpflege gingen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug, schreibt das Bündnis in einer Presseaussendung am Dienstag.
Dem Bündnis gehören seit 2020 acht Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen an mit dem Ziel, die Digitalisierung der Pflege voranzubringen.
Forderung: Dauerhafte Finanzierung
Nach wie vor fehle eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege.
Zur Verfügung stünden bislang nur Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft seien, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und weitere Folgeaufwendungen würden darin nicht berücksichtigt.
Die digitale Infrastruktur in den Einrichtungen umfasse die TI sowie insbesondere auch Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung, digitale Assistenzsysteme oder Künstliche Intelligenz (KI) in der Pflege.
Kosten nicht allein auf Pflegebedürftige übertragen
Diese Kosten fielen nicht nur einmalig an und könnten nicht allein von den zu Pflegenden getragen werden, warnt das Bündnis. Sie müssten auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen berücksichtigt werden. Das Bündnis schlägt daher eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale pro Pflegetag oder pro Pflegeeinsatz vor.
Die Verbände appellieren an die Politik, endlich Regelungen einer nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung für die Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Die Expertise aller relevanten Akteure sei zudem transparent, fortlaufend und verlässlich in den Prozess der Gestaltung der Pflegedigitalisierung einzubeziehen.
Zuvor hatte bereits der Deutsche Pflegerat Präzisierungen im Referentenentwurf zum DigiG gefordert.