Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine umstrittene Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Kinderonkologie in Teilen beanstandet. Das BMG bemängelt in seinem Schreiben von Ende Mai einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Pflegefachpersonen sowie einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern. Der G-BA müsse die generalistische Pflegeausbildung anerkennen, so das BMG.
BMG betont Kompetenzorientierund der neuen Pflegeausbildung
Der G-BA hatte im Dezember 2020 per Richtlinienänderung versucht, generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen nach dem neuen Pflegeberufegesetz aus Teilbereichen der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen, da sie angeblich gegenüber den Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden nach dem Krankenpflegegesetz aus 2003 ein "Defizit" in der theoretischen Ausbildung aufwiesen.
Das sieht das BMG anders und argumentiert, dass die seit 2020 geltende generalistische Pflegeausbildung nun kompetenzorientiert ausgestaltet sei. Die erforderlichen Kompetenzen würden im theoretischen und praktischen Unterricht sowie in der praktischen Ausbildung über die Ausbildung hinweg aufgebaut.
"Anti-generalistischen Lobbyaktivitäten" den Riegel vorgeschoben
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) begrüßte die Entscheidung des BMG am Montag ausdrücklich. Sie sei ein "wichtiger Schritt in Richtung bildungspolitische Normalität für die Pflegeausbildung".
BLGS-Vorsitzender Carsten Drude betonte:
"Die Richtlinien und pauschalen anti-generalistischen Lobbyaktivitäten aus der Ärzteschaft haben Pflegeschulen und Ausbildungsträger in den letzten Monaten erheblich verunsichert und vor allem destruktive Wirkung entfaltet. Nun können wir uns hoffentlich wieder in Ruhe den relevanten Aufgaben der Ausbildung zuwenden. Der Beschluss ist (…) ein deutliches Signal insbesondere an diejenigen berufspolitischen Vertreter der Ärzteschaft, die meinen, in unzulässiger Weise in die Ausbildung anderer Berufsgruppen eingreifen zu können. Wir hoffen, dass diese Botschaft nun unmissverständlich angekommen ist."