Die Stern-Petition für eine bessere Pflege ist mit aktuell mehr als 350.000 Unterzeichnungen die erfolgreichste in der Geschichte des Petitionsausschusses – ob sie jedoch wirklich etwas bewirken kann, scheint fraglich. Noch steht zwar das Votum der Abgeordneten nach der Anhörung Anfang März aus. Doch eine offizielle Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) lässt nun vermuten, dass die Forderungen der Petition im Sande verlaufen könnten.
Schulnote 5+ für Spahn
Der Stern schreibt auf seiner Webseite:
"Wir fürchten, dass der Ausschuss die Petition bald zu den Akten legen könnte, anstatt die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern."
Das Schreiben des BMG "sieht keinen neuen Handlungsbedarf", so der Stern am Donnerstag. Das Ministeriumsschreiben lese sich so, als ob die Petition überflüssig sei. Genau diesen Eindruck habe bereits Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Anhörung vermittelt als er u. a. sagte:
"Wir sind dran, nicht nur in Wort, sondern auch in Tat."
Der Stern unterzog das BMG-Schreiben einem Faktencheck und fällt ein hartes Urteil:
"Für die Personalnot an den Krankenhäusern heißt es leider: ‚Gehen Sie zurück auf Los‘ – und warten Sie dort, bis das nächste ‚Personalbemessungsinstrument‘ vorgestellt wird, vielleicht ja dann schon 34 Jahre nach dem ersten Versuch. (…) Schulnote: 5+. Versetzung gefährdet."
In der Pflegepolitik sei der Handlungsbedarf so dringend wie nie zuvor, betonte der Stern. Und das gelte, obwohl die jetzige Bundesregierung mehr in Angriff genommen habe als ihre Vorgänger seit Jahrzehnten.
Votum des Petitionsausschusses steht noch aus
Der Stern will mit seinem Faktencheck v. a. die Abgeordneten des Petitionsausschusses erreichen, bevor sie voraussichtlich im Mai oder Juni ein Votum für die Petition geben werden.
Wünschenswert wäre ein "Berücksichtigungsvotum", schreibt der Stern, weil sich die Regierung dann innerhalb von 6 Wochen schriftlich dazu äußern müsse, ob sie aufgrund der Petition Maßnahmen veranlasst habe – oder aber begründen müsse, warum sie solche nicht veranlasse.
Obwohl die Online-Zeichnungsfrist für die Pflegepetition abgelaufen ist, ist weiterhin eine Unterstützung per Brief oder Fax möglich.