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Tarifvertrag

Bessere Bezahlung in der Altenpflege

Verdi und BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für die Altenpflege, der auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) arbeiten an einem flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege. "Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll", gab Verdi in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt.

"Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden", erklärte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand.

Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bis dahin würden im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetz in drei Schritten die Mindestentgelte angehoben.

Ergebnisse des Tarifvertrags

  • Min. 18,50 Euro pro Stunde für examinierte Altenpflegepersonen ab Januar 2023 (3.137 Euro Monatsbrutto bei 39-Stunden-Woche)
  • Min. 14,15 Euro pro Stunden für Pflegehilfspersonen ohne Ausbildung würden min. 14,15 Euro
  • Min. 15 Euro pro Stunde für Pflegehilfspersonen mit ein- bis zweijähriger Ausbildung
  • Urlaubsgeld in Höhe von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte
  • Min. 28 Tage Jahresurlaub
  • Gleiche Löhne in Ost- und Westdeutschland

Nicht durchsetzbar gewesen sei hingegen die Einbeziehung von Beschäftigten über den Geltungsbereich der Pflegemindestlohnverordnung hinaus. "Das ist ein großer Wermutstropfen, denn die Beschäftigten in Technik, Reinigung und anderen Bereichen sind ebenfalls unerlässlich", so Bühler

Für die BVAP-Mitgliedsunternehmen haben sich beide Seiten auch auf einen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt, der allerdings nicht erstreckt werden könne:

  • Ab Januar 2021 je nach Ausbildungsjahr monatliche Vergütung zwischen 1.100 und 1.250 Euro
  • Ab September 2022 steigen diese Beträge auf 1.250 bis 1.400 Euro.
  • Regelungen zu Einsätzen vor und nach Unterrichtsphasen
  • Zuschlägen sowie eine Jahressonderzahlung
  • Freie Tage zur Prüfungsvorbereitung
  • 28 Tage Jahresurlaub

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