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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bayern kündigt milde Strafen für Verstöße an

Ohne allgemeine Impfpflicht sei nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu hinterfragen, denn sie sei "ja immer nur als erster Schritt gedacht" gewesen, sagte Holetschek.

Nachdem die allgemeine Corona-Impfpflicht in der Vorwoche gescheitert ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angekündigt, Verstöße gegen die bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bedingt bestrafen zu wollen. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte der zuständige Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in der "Augsburger Allgemeinen" von Montag:

"Wir werden in Bayern in Bezug auf Sanktionen großzügig verfahren und prüfen, den bundesrechtlichen Bußgeldrahmen nicht auszuschöpfen, sondern nur deutlich reduziert anzuwenden."

Alle gesetzlichen Spielräume wolle er ausnutzen, so der Minister weiter.

Eine strenge Umsetzung der Impfpflicht u. a. für Pflegepersonal sei "denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen".

Einrichtungsbezogene Impfpflicht aufheben

Ohne allgemeine Impfpflicht sei nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu hinterfragen, denn sie sei "ja immer nur als erster Schritt gedacht" gewesen.

Jetzt müsse der Bund über den Sommer einen Kurs für den Herbst und sinnvolle Werkzeuge für die Pandemiebekämpfung entwerfen. Die Länder dürften dabei nicht allein gelassen werden.

Seit 15. März müssen Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeheimen einen Nachweis über ihre Corona-Impfung, -Genesung oder eine Kontra-Indikation vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis drohen Beschäftigungsverbote.

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