Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesrat die Reform der Einwanderung von Fachpersonal beschlossen. Baden-Württemberg geht darüber hinaus eigene Wege, um Fachpersonaleinwanderung und deren Berufsanerkennung zu optimieren. So hat die Landesregierung unter anderem mit dem Landespflegerat und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) den Runden Tisch "Zuwanderung in die Gesundheits- und Pflegeberufe in Baden-Württemberg" eingerichtet und will über die Sommerpause ein Konzept erarbeiten. Die oppositionelle SPD-Fraktion im Land hat derweil einen eigenen Gesetzentwurf zur Thematik vorgelegt.
Weniger Regeln, effizientere Bündelung
BWKG-Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag hat anlässlich des Runden Tischs die Probleme im Berufsalltag wie folgt zusammengefasst:
"Um einreisen, bleiben und arbeiten zu dürfen, müssen die dringend benötigten Fachkräfte sehr bürokratische und langwierige Verfahren durchlaufen. Manchmal müssen sie das Land sogar wieder verlassen, weil die Verfahren zu lange dauern und erforderliche Genehmigungen fehlen. Um den angeworbenen Menschen schnell eine verlässliche Perspektive im Land bieten zu können, müssen die Verfahren dringen verschlankt und verkürzt werden. Es braucht weniger Regeln und Befristungen und eine effiziente Bündelung der Entscheidungen über Aufenthalt und Beschäftigung."
Um Prozesse und Strukturen bei der Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung insgesamt zu optimieren und besser zu vernetzen, erarbeiten das baden-württembergische Sozial- und Justizministerium ein entsprechendes Papier, das das Kabinett nach der Sommerpause beraten und beschließen soll. Ziel sei, aufenthalts- und anerkennungsrechtliche Prozesse enger aufeinander abzustimmen.
Ziel: Anerkennungsverfahren innerhalb von fünf Monaten
Die SPD im Land will mit einem "Willkommensgesetz für Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen" die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags von zwölf bis 18 Monaten auf fünf Monate drücken. Liegen alle Voraussetzungen vor und hat die Behörde nicht binnen fünf Monaten entschieden, soll die Anerkennung sogar automatisch erfolgen.
Unter bestimmten Umständen sollen Pflegefachpersonen, denen lediglich der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf höherem Niveau fehlt, außerdem eine auf 18 Monaten befristete Anerkennung als Hilfskraft erhalten. Arbeitgebende könnten sie dann bereits einsetzen, müssten ihnen aber ermöglichen, den nötigen Schein in dieser Zeit nachzuholen, berichtete die Heidenheimer Zeitung über den SPD-Gesetzentwurf.