Der Bundestag befasst sich am 26. Februar 2026 in erster Lesung mit dem Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das Abläufe zwischen Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen vereinfachen und die Versorgung im ländlichen Raum stabilisieren soll.
Für die Pflegepraxis zentral: Rezeptprozesse sollen durch die Direktübermittlung von Verordnungen an die versorgende Apotheke schlanker werden; Schnelltests gegen "bestimmte gängige Erreger" (zum Beispiel Covid, Influenza, Noro, RSV) sollen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen möglich sein; in Ausnahmesituationen ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne physisches Rezept vorgesehen, wenn die Verordnungsinformationen vorliegen. Diese Punkte zielen auf Entlastung im Aufnahme‑ und Entlassmanagement sowie auf mehr Handlungsspielraum an Wochenenden und Feiertagen.
Was sich konkret im Pflegealltag ändern könnte
Die Beraterin im Gesundheitswesen, Heike Jurgschat-Geer, hat auf LinkedIn insbesondere drei Aspekte hervorgehoben, die der Gesetzentwurf für beruflich Pflegende in Pflegeeinrichtungen mit sich bringt:
- Rezeptmanagement: Arztpraxen dürfen Rezepte und E‑Rezepte direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln; die Bundesregierung plant dazu flankierend eine Verordnung zur Apothekenbetriebsordnung (betrifft unter anderem Vergütungs‑ und Ablaufregeln). Das könne zu weniger Rückfragen und Botengängen führen, so Jurgschat-Geer.
- Schnelltests durch Pflegefachpersonen zur zügigen Abklärung in Einrichtungen; dazu wird der Arztvorbehalt im Infektionsschutzgesetz teilweise aufgehoben.
- Rechtssichere Arzneimittelabgabe in besonderen Konstellationen (Aufnahme/Entlassung, Randzeiten): Abgabe ohne vorliegende Verschreibung möglich, wenn Verordnungsinformationen vorliegen (zum Beispiel Anschlussversorgung, unkomplizierte akute Erkrankungen). Das könne Prozesse beschleunigen, Versorgungslücken an Wochenenden reduzieren und somit die Versorgungssicherheit verbessern.
Versorgungssicherheit und ländliche Regionen
Der Entwurf setzt auf flexiblere Apothekenstrukturen: abgesenkte Hürden für Zweigapotheken, erweiterte Öffnungs‑ und Notdienstmodelle sowie erweiterte pharmazeutische Leistungen (unter anderem Impfungen mit Nicht‑Lebendimpfstoffen, Präventionsanspruch bei Herz‑Kreislauf‑Risiken, Diabetes, Tabakassoziation). Das Ziel ist eine stabilere, wohnortnahe Versorgung; Details werden im parlamentarischen Verfahren beraten.