Eine klare Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder hat sich gegen den Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ausgesprochen. Die Beteiligung an der Abstimmung war hoch.
Von den 23.579 abstimmungsberechtigten Mitgliedern der Pflegeberufekammer haben 17.747 teilgenommen. Von den gültigen abgegebenen Stimmen (17.372) entfielen auf die Auflösung der Kammer 91,77 % (15.942) und auf die Fortführung der Kammer 8,23 % (1.430). Dies hat die Pflegeberufekammer am 25. März in einer Online-Pressekonferenz bekannt gegeben.
"Der Kammervorstand respektiert das eindeutige Votum der Mitglieder der Pflegeberufekammer", erklärte die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Patricia Drube.
In den vergangenen Jahren seien im Rahmen der Kammerarbeit wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der Pflege geschaffen worden. So seien u. a. ein Berufsregister, das erstmals zuverlässige Zahlen zu Anzahl und Demografie der Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein liefert, Grundlagen einer Berufsordnung und eine Delegationsnorm und der Entwurf einer Rahmenweiterbildungsordnung entstanden.
"Wir stellen all das Erreichte zur Verfügung, damit diese wertvollen Ergebnisse im Interesse der Pflegenden und der pflegerischen Versorgung genutzt werden können", so Drube. "Es ist nun in der Verantwortung der Politik zu entscheiden, in welcher Form das, was die Pflegeberufekammer erreicht und erarbeitet hat, weiter genutzt werden soll."
Drube wies darauf hin, dass wichtige pflegepolitische Themen auf der Agenda stehen: Pflexit, Digitalisierung, Vorbehaltsaufgaben, Personalbemessung seien nur einige. "Verbesserungen in der Pflege dürfen jetzt nicht auf sich warten lassen", sagte Drube. "Wir wissen, dass der Unmut der Pflegefachpersonen mit ihrer Arbeitssituation groß ist. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen auf, sich den Problemen in der Pflege umso intensiver zu stellen."
Die Abstimmung zum Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ist auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 11. Dezember 2019 erfolgt. Die Abstimmung erfolgte unter Nennung von zwei Abstimmungsmöglichkeiten:
1. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird aufgelöst.
2. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird unter Beibehaltung von Pflichtmitgliedschaften und Pflichtbeiträgen fortgeführt. Die Beiträge müssen für die Finanzierung auskömmlich sein.