Die im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) vorgesehenen personellen Aufstockungen gehen dem Deutschen Pflegerat (DPR) nicht weit genug. Sie seien mind. zu verdoppeln, forderte der DPR angesichts der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf.
"Die Profession Pflege arbeitet seit Langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen."
Das sagte DPR-Vizepräsidentin Christine Vogler am Montag.
Planung bringt nur wenige Minuten Entlastung
Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führten nach DPR-Berechnungen zu höchstens 4,2 Min. pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 Min. mit Pflegegrad 5.
"Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen."
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Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sehe nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 (QN 3) einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach 3 Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen 3 Jahren begonnen werden, so Vogler. Das müsse das Gesetz verbindlich regeln, um Schlupflöcher zu vermeiden, die diese Anforderung unterwanderten. Andernfalls sei der Aufwand der Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung des zusätzlichen Personals größer als der potenzielle Nutzen.
Wie geht es mit der Personalbemessung in der Langzeitpflege weiter?
Was im Gesetz gänzlich fehle, sei eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, zum Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen müsse umgehend erfolgen.
"Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden."