Die Mitgliedsbeiträge für die Pflegekammer in Niedersachsen sollen abgeschafft werden. Dafür votierten am Dienstag die Regierungsfraktionen von CDU und SPD im Rahmen ihrer Beratungen zum Landeshaushalt 2020, wie verschiedene Medien berichten. Die Pflichtmitgliedschaft soll von diesem Votum unberührt bleiben.
Die niedersächsische Groko sieht laut Haushaltsplan 6 Mio. Euro für die Pflegekammer vor. Schon in der Vorwoche hatte die Landesregierung erklärt, die Kammer mit einer Anschubfinanzierung unterstützen zu wollen. Nach dem Willen von CDU und SPD soll das Selbstverwaltungsorgan dauerhaft beitragsfrei bleiben. Bereits gezahlte Beiträge sollen die Mitglieder zurückerhalten, Zahlungserinnerungen und Mahnverfahren eingestellt werden.
Die politisch Verantwortlichen haben Versäumnisse zum Start der Pflegekammer eingeräumt. So zitiert die Nordwest-Zeitung die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Johanne Modder, es sei ein Fehler gewesen, "die Pflegekammer in Niedersachsen bei ihrer Einrichtung nicht mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen und so eine größere Akzeptanz zu erreichen".
Mehmecke: "Pflichtmitgliedschaft essenziell"
Die Pflegekammer Niedersachsen erklärte in einer Pressemitteilung, die Kammerversammlung habe "die Entscheidung der Regierungsfraktionen SPD und CDU zur Kenntnis" genommen. "Mit dieser finanziellen Unterstützung holt das Land die zum Start der Pflegekammer fehlende Anschubfinanzierung verspätet, aber rechtzeitig nach", sagte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke. "Die finanzielle Hilfe ermöglicht uns im Jahr 2020 unsere gesamte Energie in die inhaltliche Arbeit stecken zu können, um die vielen Pflegenden in Niedersachsen mitzunehmen auf unserem Weg, die Situation der beruflich Pflegenden in Niedersachsen zu verbessern", so Mehmecke weiter.
Ausdrücklich begrüße die Pflegekammer die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft "als essentiellen Baustein der unabhängigen Selbstverwaltung". Somit müssen in Niedersachsen alle Pflegefachpersonen der Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auch weiterhin der Kammer beitreten. Die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft hatte im August das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt.