Sachsen-Anhalt und Sachsen haben die Finanzierung für die ab 2020 geltende neue Pflegeausbildung geregelt.
In Sachsen-Anhalt zahlen Land, Pflegeversicherung, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in einen Landesfonds ein. Das teilte das zuständige Sozialministerium am Mittwoch mit. Für 2020 werden dann je auszubildende Person bis zu 7.950 Euro für die praktische und 7.875 Euro für die schulische Ausbildung gezahlt.
Für 2020 sollen so insgesamt bis zu 15 Mio. Euro bereitstehen, 2021 sollen es 30 Mio. Euro sein. Das Land trägt jeweils knapp 9 % der Gesamtsumme.
Jeder zahlt - auch Einrichtungen, die nicht ausbilden
Im Nachbarland Sachsen werden die Ausbildungskosten künftig über einen Ausgleichsfonds finanziert. Dieser soll sich nach Angaben des dortigen Sozialministeriums aus einer Umlage aller Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser speisen – unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht – sowie aus Mitteln des Landes und der Pflegeversicherung.
Für das Schuljahr 2020/21 erhalten die Pflegeschulen aus dem Fonds einheitlich 7.650 Euro für jede auszubildende Person. Im Jahr darauf sind es 100 Euro mehr. Die Ausbildungsbetriebe erhalten parallel eine Aufwandspauschale von 8.100 bzw. 7.550 Euro – je nach Kostenaufwand für die Praxisanleitung.
Ab 2020 werden die bisher getrennt geregelten Ausbildungen der Gesundheits- und Kranken-, Gesundheits- und Kinderkranken- sowie Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit Abschluss Pflegefachfrau/-mann zusammengelegt. Welche Budgets je auszubildende Person und Jahr für die praktische sowie theoretische Ausbildung in den Praxiseinrichtungen und Pflegeschulen zur Verfügung stehen, muss jedes Bundesland für sich regeln. Immer mehr Länder schaffen nun Klarheit, wie die neue Pflegeausbildung finanziert werden soll.