• News
Pflegebedarf

Verdi fordert gesetzliche Personalvorgaben

„Für eine gute und sichere Versorgung brauchen wir gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung in der Altenpflege und in Krankenhäusern, die sich am Pflegebedarf orientieren“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Donnerstag anlässlich des Deutschen Pflegetages. Laut Bühler sei eine zweckgebundene verlässliche Finanzierung notwendig.
 
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassene Verordnung zu Personaluntergrenzen in nur vier Krankenhausbereichen sorge für „einen staatlich legitimierten Personalnotstand. Das ist das Gegenteil von guter Versorgung und eine Gefahr für Patientinnen und Patienten“, kritisierte Bühler. Teilweise wirkten die Untergrenzen sogar kontraproduktiv: Kliniken würden nun in jenen Bereichen Pflegekräfte abziehen, in denen die Personalsituation heute besser sei, als von Spahn vorgegeben.

Gesetzliche Vorgaben für eine Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientieren, seien auch das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel, so Bühler weiter.

Überblick: Die PpUGV

Anfang Oktober 2018 trat die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für Krankenhäuser in Kraft. Sie enthält Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen, der Geriatrie, der Unfallchirurgie und der Kardiologie, die seit dem 1. Januar 2019 einzuhalten sind. Eine Beschreibung und Bewertung der wichtigsten Inhalte der Verordnung in: Die Schwester Der Pfleger, Ausgabe 1/2019

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.