Für Pflegende, die sich gern weiterbilden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Mit der sogenannten Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die eine Weiterbildung machen möchten, sich diese aber nicht ohne Weiteres leisten können.
Für die arbeitgeberunabhängige Fortbildung gibt es bis zu 500 Euro Zuschuss. Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige 1 Prämiengutschein erhalten. Es gibt keine Altersgrenze.
Voraussetzungen
- Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Den Prämiengutschein gibt es in einer der rund 500 Beratungsstellen deutschlandweit und ist einfach zu beantragen.