Gegen die Verordnung stimmten AfD, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen, die FDP enthielt sich. Die Verordnung regelt das Nähere zu den Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfung. Dazu gehören erstmals auch Vorgaben für die Pflege-Ausbildung an Hochschulen.
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Weiterer Schritt in Richtung generalistische Pflegeausbildung. Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beschlossen, die das bereits im vergangenen Jahr beschlossene Pflegeberufegesetz ergänzt. Damit kann ab 2020 die Krankenpflege als eigenständiges Berufsbild abgeschafft und in eine generalistische Ausbildung überführt werden. Die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege bleiben vorerst erhalten.
Massive Kritik an der jetzt beschlossenen Verordnung gab es in dieser Woche aus der Pflege. Die Altenpflege werde degradiert. Außerdem seien Pflegeexpertinnen zu wichtigen Änderungen nicht noch einmal angehört worden.