Zu den schwerwiegendsten Infektionsrisiken nach Stich- oder Schnittverletzungen zählen Hepatitis-B- (HBV) und Hepatitis-B-Viren (HBV) bzw. HIV. Daher haben die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkassen Baden-Württemberg, Berlin, Nord und Nordrhein-Westfalen gemeinsame und zum Teil neue Empfehlungen herausgegeben. Sie gelten für Ärztinnen und Ärzte, die an der die Nachsorge von Arbeitsunfällen im Gesundheitsdienst beteiligt sind.
Veränderte Diagnostik bei HBV, HCV und HIV
Neuerungen sind vor allem an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasste Diagnoseverfahren und Nachsorgeschemata:
- HBV: Ist der Betroffene grundimmunisiert und der positive Antikörpertiter nicht älter als 10 Jahre, muss keine Nachsorge erfolgen.
- HCV: Die bisher angewandte Antikörperdiagnostik wird durch den Nukleinsäureamplifikationstest (NAT) ersetzt. Er wird bei erhöhtem Risiko, bei HCV-infektiöser oder unbekannter Indexperson empfohlen. Als Indexperson wird diejenige Person bezeichnet, von der die potenzielle Gefährdung ausgeht.
- HIV: Da die Testmöglichkeiten mittlerweile verbessert sind, kann das dritte Screening nach 6 Monaten entfallen, wenn die beiden vorigen Tests negativ waren.
Ein ausführliches Nachsorgeschema und einen Hintergrundartikel zum Konsensuspapier können Sie kostenlos auf der Website der BGW herunterladen.