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Hygienemanagement

Freistellung für hygienebeauftragte Pflegefachpersonen oft unzureichend geregelt

Eine RKI-Erhebung zeigt: In vielen Kliniken fehlt eine verbindliche Freistellung für Hygienebeauftragte aus dem Kreis der Pflegefachpersonen. Das gefährdet die Wirksamkeit des Hygienemanagements und die Prävention nosokomialer Infektionen.

Die Funktion von Pflegefachpersonen, die Aufgaben als Hygienebeauftragte übernehmen, ist in vielen Kliniken strukturell nicht ausreichend verankert. Das geht aus einer Erhebung des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor, die im aktuellen Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht wurde. Demnach fehlt in zahlreichen Einrichtungen eine verbindlich dokumentierte Freistellung für diese Rolle – obwohl sie laut Empfehlung der "Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe" (KRINKO) von 2023 vorgesehen ist.

Freistellung erfolgt oft "anlassbezogen"

Von 39 untersuchten Kliniken in Kiel hatten Anfang 2024 keine eine schriftlich festgelegte Freistellung für Hygienebeauftragte. Bis Mai 2025 lag in 19 Kliniken eine feste Stundenregelung für Pflegefachpersonen vor, in 20 erfolgte die Freistellung lediglich "anlassbezogen". Die monatliche Freistellungszeit variierte stark – zwischen 0 und 32 Stunden.

Hygienebeauftragte Pflegefachpersonen sind zentrale Ansprechpartner für Hygienefragen und wirken aktiv auf die Einhaltung von Standards hin. Sie sind keine Ersatzkräfte für Hygienefachpersonal, sondern ergänzen dieses als Multiplikatoren. Ohne klar geregelte Freistellung bleibe ihre Funktion jedoch oft theoretisch und könne im Klinikalltag nicht wirksam umgesetzt werden, heißt es im RKI-Bulletin.

 Prävention nosokomialer Infektionen stärken

Das RKI betont, dass insbesondere kleinere Einrichtungen mit klaren Strukturen die Empfehlungen besser umsetzen können als große Universitätskliniken mit komplexen Risikobereichen.

Für beruflich Pflegende bedeutet das: Die strukturelle Absicherung ihrer Rolle im Hygienemanagement ist aktiv einzufordern und sollte organisatorisch gestützt werden.

Auch Gesundheitsämter seien gefordert, bei der infektionshygienischen Überwachung auf die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu achten, so das RKI. Nur so sei die Prävention nosokomialer Infektionen nachhaltig zu stärken.

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