Ab dem 1. Januar 2018 gilt an der Charité – Universitätsmedizin Berlin der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Darauf haben sich der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin, die Gewerkschaft Verdi und die Uniklinik in der vergangenen Woche geeinigt.
Der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, bezeichnete die Bindung an den bundesweit gültigen Flächentarifvertrag als einen konsequenten Schritt, „den Beschäftigten und dem Unternehmen valide und zukunftsfähige Tarifstrukturen zu geben“.
Einige Regelungen aus den bisherigen Haustarifverträgen seien in einem Ergänzungstarifvertrag festgehalten. Damit seien bislang vereinbarte und gelebte Tarifbesonderheiten an der Charité gesichert.