Alle rund 70.000 Pflegenden in Niedersachsen sind aktuell aufgerufen, sich für die Pflegekammer im Land zu registrieren. „Es ist für uns von enormer Bedeutung, unsere Kollegen dazu aufzurufen, ihrer Pflicht zur Registrierung nachzukommen, um im Rahmen der ersten Wahlen ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen zu können. Registrierung bedeutet an dieser Stelle, aktiv mitbestimmen‘“, sagte die Vorsitzende des Errichtungsausschusses, Katrin Havers, am Montag.
Nicht alle Arbeitgeber würden die Anschriften ihrer Pflegenden an die Kammer weiterleiten, damit die Registrierungsbögen verschickt werden könnten. Havers appelliere deshalb an alle Pflegenden, sich möglichst bis Ende Dezember selbstständig zu registrieren, selbst wenn sie noch keinen Meldebogen per Post erhalten hätten. An die Arbeitgeber, die noch nicht die Adressen ihrer Pflegenden an die Kammer weitergegeben haben, mahnte sie, dass sie dies schnell nachholen sollten. Auch sie seien schließlich gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Registrierung habe eine besondere Bedeutung für die Wahlen zur ersten Kammerversammlung im kommenden Frühjahr. Nur wer registriert sei, dürfe die Vertreter der Kammerversammlung, die das zentrale Organ der Kammer bildet, wählen und sich bei Interesse selbst zur Wahl aufstellen lassen.
Mit der konstituierenden Sitzung im März dieses Jahres hat der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen seine Arbeit aufgenommen. Niedersachsen wird nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland sein, das mit der Errichtung einer Kammer des öffentlichen Rechts, die Selbstverwaltung des Pflegeberufs in die Verantwortung der Berufsgruppe übergibt.