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Beratungen über verbindliche Personaluntergrenzen gestartet

Seit diesem Donnerstag beraten die Selbstverwaltungspartner über verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege. In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft Verdi vor Risiken in der Patientenversorgung gewarnt, wenn es nur bei Mindestvorgaben für wenige Krankenhausbereiche bleibe. Wenn jetzt über Personaluntergrenzen für Teilbereiche der Pflege verhandelt werde, könne dies nur ein erster Schritt sein, dem schnell weitere folgen müssten, betonte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch in Berlin. Für die nachhaltige Verbesserung der "dramatisch schlechten Personalsituation" sei eine Personalbemessung erforderlich, die sich am individuellen Pflegebedarf der Patienten orientiere. Wenn für wenige Bereiche Vorgaben für die Ausstattung mit Pflegepersonal gemacht würden, berge das die Gefahr, dass aus anderen Bereichen Personal abgezogen werde. Das gesamte Krankenhausgeschehen müsse deshalb in den Blick genommen werden. "Egal in welchem Bereich Patienten versorgt werden, überall kommt es auf eine gute Pflege an. Eine vernünftige Personalausstattung ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns auf eine sichere Versorgung verlassen dürfen", so Bühler weiter.

Der Gesetzgeber hatte Anfang Juni die Vertragsparteien der Selbstverwaltung mit der Entwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche bis zum bis zum 30. Juni 2018 beauftragt. Zu den Parteien gehören die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung. Gelingt dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. 

Die Verdi ist mit weiteren Organisationen und Verbänden an den Beratungen der Selbstverwaltungspartner beteiligt.

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