• 24.02.2026
  • Bildung
Zweite Erhebungswelle im BIBB-Pflegepanel

Pflegeausbildung: Angebot übersteigt Nachfrage

Das BIBB‑Pflegepanel zeigt: 2023 blieben erneut zahlreiche Ausbildungsplätze in der Pflege unbesetzt. Der Artikel analysiert Gründe für die geringe Nachfrage, Unterschiede zwischen Einrichtungsarten und Verbleibquoten der Absolventen.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2026

Seite 42

2023 standen erneut deutlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung als besetzt werden konnten. Das zeigt die zweite Erhebungswelle im Pflegepanel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Ergebnisse im Überblick.
 

Der Gesetzgeber hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einem Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung beauftragt. Auf der Basis jährlicher Wiederholungsbefragungen liefert es Daten zur Ausbildungssituation, zu strukturellen Rahmenbedingungen sowie zu ausgewählten Qualitäts- und Entwicklungsaspekten der Pflegeausbildung. Die erste Erhebungswelle bezog sich in erster Linie auf die Jahre 2020 bis 2022, die zweite Erhebungs­welle auf das Jahr 2023.

„Umfassender Blick auf die Ausbildungslandschaft in der Pflege“

Über Hintergründe und Details des BIBB-Pflegepanels ist in Die Schwester | Der Pfleger 10/2022 ein Interview mit Dr. Michael Meng und Claudia Hofrath, den damaligen Verantwortlichen für das Monitoring, erschienen. Der Artikel ist auf dem Portal BibliomedPflege abrufbar.

An der zweiten Panelbefragung nahmen 6.276 ausbildende Einrichtungen (davon 642 Krankenhäuser, 3.486 Pflegeheime und 2.148 ambulante Pflegedienste), 925 Pflegeschulen sowie 46 Hochschulen teil. Die Angaben der Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen werden seit der zweiten Erhebungswelle gewichtet und auf die jeweilige Grundgesamtheit hochgerechnet. Die Ergebnisse sind damit repräsentativ hinsichtlich Einrichtungstyp, Einrichtungs- beziehungsweise Pflegeschulgröße und Bundesland.

Viele Ausbildungs- und Studienplätze unbesetzt

Ein zentrales Thema im Pflegepanel ist die Entwicklung von angebotenen und besetzten Ausbildungs- und Studienplätzen in der Pflege. Im Zeit­verlauf seit 2020 zeigt sich, dass das Ausbildungsplatzangebot in Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen deutlich höher war als die tatsächliche Besetzung durch Auszubildende (Abb. 1). Zudem scheint das Ausbildungsplatzangebot sowohl an Pflegeschulen als auch in Pflege­einrichtungen eine steigende Tendenz auf­zuweisen.

Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass das beobachtete Muster im Zeitverlauf durch methodische Anpassungen zwischen den Erhebungswellen mit verursacht wird.

Die Ausbildungskapazität der Pflegeeinrichtungen lag hochgerechnet im Jahr 2023 bei rund 100.000 Ausbildungsplätzen, Pflegeschulen hielten gut 83.000 Plätze bereit. Die Unterschiede im Ausbildungsplatzangebot von Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen lassen sich vor allem durch unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen erklären. Während Pflegeeinrichtungen ihre Ausbildungsspielräume vergleichsweise flexibel anpassen können, sind Pflegeschulen durch feste Klassengrößen und begrenzte Lehrkapazitäten deutlich stärker reglementiert.

Die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze weist im Zeitverlauf seit 2020 ebenfalls eine leicht steigende Entwicklung auf, liegt aber deutlich unter dem vorhandenen Ausbildungsangebot. Dies zeigt auch die Auslastungsquote, die sich aus dem Verhältnis von neu eingestellten Auszubildenden und angebotenen Ausbildungsplätzen ermitteln lässt. Demnach blieben 2023 in den Pflegeeinrichtungen fast die Hälfte und in Pflegeschulen fast ein Viertel der zur Verfügung gestellten Plätze unbesetzt.

Im Vergleich der Einrichtungsarten zeigen sich deutliche Unterschiede. Krankenhäuser und Pflegeheime stellten im Jahr 2023 hochgerechnet jeweils fast 42.000 und damit die meisten Ausbildungsplätze bereit. Pflegedienste verfügten über weniger als 16.000 Plätze. Krankenhäuser konnten ihre Ausbildungsplätze vergleichsweise gut besetzen; mehr als zwei Drittel des Angebots wurden besetzt (Auslastung: 67,8 %). In Pflegeheimen hingegen blieben mehr als die Hälfte und bei Pflegediensten mehr als 60 % der angebotenen Plätze unbesetzt (Auslastung Pflegeheime: 45,6 %, Pflegedienste: 38,0 %).

Bewerbermangel als Hauptursache

Als zentrale Ursache für die bestehenden Besetzungsprobleme ist der Mangel an Bewerbungen anzuführen. Mehr als drei Viertel der Einrichtungen, die ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig besetzen konnten, identifizierten eine unzureichende Bewerberlage als größte Herausforderung. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Einrichtungsarten: Während Pflegeheime und ambulante Pflegedienste zu jeweils nahezu 80 % den Mangel an Bewerbungen als Hauptgrund für ihre Besetzungsprobleme angaben, verorteten Krankenhäuser die Gründe häufiger in einer teilweise unzureichenden Eignung der Bewerbenden (81 %). Auch kurzfristige Absagen vor Beginn der Ausbildung spielen bei Krankenhäusern (68 %) eine größere Rolle als bei Pflegeheimen (31 %) und Pflegediensten (24 %). Die Befunde legen nahe, dass Krankenhäuser aufgrund einer vergleichsweise günstigeren Bewerberlage über größere Auswahlmöglichkeiten verfügen und entsprechend selektiver vorgehen können. Rund 40 % der Einrichtungen mit Besetzungsproblemen sahen zudem administrative und bürokratische Anforderungen als relevantes Besetzungshemmnis.

Gleichzeitig wird ein Verteilungsproblem innerhalb des Ausbildungssystems sichtbar: Während zahlreiche Einrichtungen offene Ausbildungsplätze hatten, lehnte eine vergleichsweise kleine Gruppe von Einrichtungen – vor allem in städtischen Regionen – Bewerbungen in nennenswertem Umfang ab.

Unterschiedliche Alters-, Bildungs- und Erfahrungsprofile

Unterschiede zeigen sich insbesondere im Vergleich zwischen Krankenhäusern auf der einen sowie Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten auf der anderen Seite.

Über alle Versorgungsbereiche hinweg waren die meisten neu eingestellten Auszubildenden im Kalenderjahr 2023 zwischen 18 und 24 Jahre alt. In Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten waren die neuen Auszubildenden im Durchschnitt älter als in Krankenhäusern. So lag der Anteil der bis 20-jährigen in Krankenhäusern bei nahezu 60 %, gegenüber etwa 35 % in Pflegeheimen und circa 29 % in ambulanten Pflegediensten. Im Umkehrschluss war der Anteil der neuen Auszubildenden, die 30 Jahre oder älter waren, in Pflegediensten mit circa 27 % deutlich höher als in Pflegeheimen (19,7 %) oder Krankenhäusern (8,3 %).

Die Mehrheit der neuen Auszubildenden hatte – unabhängig vom Versorgungsbereich – einen mittleren Schulabschluss. Es zeigen sich jedoch Unterschiede zwischen den Einrichtungsarten. In Krankenhäusern verfügten die neuen Auszubildenden deutlich häufiger über eine höhere Schulbildung: Fast ein Fünftel hatte dort eine (Fach-)Hochschulreife, während dies in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten jeweils nur auf rund 10 % zutraf. Demgegenüber lag der Anteil der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss in Krankenhäusern bei lediglich 3 %, während er in Pflegeheimen und Pflegediensten jeweils über 8 % betrug.

Ergänzend zeigt sich, dass neue Auszubildende in Pflegeheimen (15 %) und insbesondere in ambulanten Pflegediensten (17,8 %) häufiger bereits über eine landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung verfügten als in Krankenhäusern (8,1 %). Dies weist zusammen mit der unterschied­lichen Altersstruktur auf verschiedene Zugangswege in die Pflegeausbildung hin.

Entsprechend wurde in der ambulanten Pflege häufiger als in den anderen Ver­sorgungsbereichen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ausbildung auf Grundlage einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Pflegehilfe oder Pflegeassistenz zu verkürzen gemäß § 12 Abs. 2 Pflegeberufegesetz. Insgesamt betraf dies jedoch lediglich 1,1 % der im Jahr 2023 neu ein­gestellten Auszubildenden.

Die beschriebenen Unterschiede zwischen den Versorgungsbereichen dürften sowohl auf unterschiedliche Lebenslagen und Präferenzen der Auszubildenden als auch auf einrichtungsspezifische Rekrutierungs- und Ausbildungsbedingungen zurückzuführen sein. Insgesamt verdeutlichen die Befunde, dass Krankenhäuser häufiger jüngere Auszubildende mit höherer schulischer Vorbildung gewinnen, während Pflegeheime und insbesondere ambulante Pflegedienste stärker von Auszubildenden profitieren, die häufiger bereits beruf­liche Vorerfahrungen in der Pflege mitbringen und ihre Ausbildung entsprechend in einem höheren Lebensalter beginnen.

Übernahmequoten und Mobilität variieren

In der zweiten Erhebungswelle wurde erstmals der Verbleib der Auszubildenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss erhoben. Auf dieser Grundlage wurden für alle Einrichtungen mit Absolventinnen und Absolventen im Jahr 2023 Übernahmequoten berechnet, die den Anteil der übernommenen Personen in befristete oder unbefristete Beschäftigung abbilden.

Krankenhäuser verzeichneten 2023 mit knapp 80 % die höchsten durchschnittlichen Übernahmequoten; zudem erfolgten dort nahezu alle Übernahmen unbefristet. In Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wurden Absolventinnen und Absolventen zu rund zwei Dritteln übernommen. Befristete Übernahmen spielten in diesen Bereichen eine etwas größere Rolle als in Krankenhäusern, machten insgesamt jedoch nur einen geringen Anteil der Übernahmen aus.

Den Aussagen der befragten Einrichtungen zufolge waren Nichtübernahmen überwiegend auf ein fehlendes Übernahmeinteresse der Auszubildenden und nur selten auf ein mangelndes Interesse seitens der Einrichtungen zurückzuführen.

Die geringeren Übernahmequoten in Pflegeheimen und Pflegediensten sowie der im Vergleich zu Krankenhäusern höhere Anteil erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen ohne Übernahmeinteresse (Krankenhäuser: 17,5%, Pflegeheime: 25,1 %, ambulante Pflegedienste: 27,0 %) deuten auf Unterschiede in der Bindung der Absolventinnen und Absolventen an ihre ehemalige Ausbildungseinrichtungen hin. Auf Grundlage der vor­liegenden Daten lässt sich jedoch nicht abschließend klären, worauf diese Unterschiede zurückzuführen sind: eher auf individuelle Präferenzen der Auszubildenden, etwa Vorlieben für bestimmte Tätigkeitsfelder, oder auf strukturelle Rahmenbedingungen, beispielsweise unterschiedliche Arbeitsbedingungen oder Gehaltsstrukturen.

Neben den Übernahmequoten wurden im Pflegepanel erstmals auch Angaben der Einrichtungen zum externen Verbleib der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 erfasst, die nicht in ihrer Ausbildungseinrichtung weiterbeschäftigt wurden. Bei der Interpretation der Befunde ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen nicht vollständig über den weiteren Verbleib aller Absolventinnen und Absolventen informiert sind. Es lassen sich dennoch folgende Tendenzen beobachten: Die Mehrheit der Wechselnden blieb dem Pflegesektor erhalten. Die Anteile der Auszubildenden, die unmittelbar nach ihrem Abschluss in andere Berufsfelder oder in ein Studium einmündeten, lagen insgesamt deutlich unter 2 %, bei 7 % der Absolventinnen und Absolventen war der Verbleib unbekannt.

Wechsel von Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen aus Krankenhäusern führten überwiegend zu einer Beschäftigung in anderen Krankenhäusern. Übergänge in die Langzeitpflege blieben die Ausnahme. So nahmen lediglich rund 1,5 % der Wechselnden aus Krankenhäusern nach Ausbildungsende eine Tätigkeit in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten auf. In Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten zeigte sich hingegen eine höhere Mobilität der erfolgreichen Auszubildenden. Dort wechselten 8 % (Pflegeheime) beziehungsweise 11 % (ambulante Pflegedienste) der Absolventinnen und Absolventen zu einem Arbeitgeber innerhalb der Langzeitpflege. Darüber hinaus fand jeweils etwa jeder siebte Absolvent (rund 14 %) aus der Langzeitpflege in Krankenhäusern eine neue Beschäftigung.

Hochgerechnet ergibt sich aus diesen Werten in 2023 ein geschätzter Nettozustrom von rund 1.800 Absolventinnen und Absolventen aus Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in die Krankenhäuser. Die Krankenhäuser übernahmen also mehr eigene Auszubildende und konnten zudem mehr Absolventinnen und Absolventen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten gewinnen als umgekehrt (Abb. 2).

Die beobachteten Unterschiede in den Übernahmequoten und die Wechselbewegungen lassen sich auf Grundlage der Pflegepanel-Daten nicht eindeutig erklären. Es gibt viele potenzielle Erklärungsansätze für die beobachteten Wanderungsbewegungen. Neben individuellen Präferenzen und persönlichen Wechselmotiven der Absolventinnen und Absolventen könnten dabei auch strukturelle Rahmenbedingungen der jeweiligen Versorgungsbereiche, Regionen oder Einrichtungen eine Rolle spielen. Dazu zählen vor allem der jeweilige Personalbedarf sowie Unterschiede in den Arbeitsbedingungen, etwa hinsichtlich Arbeitszeiten, Arbeitsbelastungen, der Vergütung und beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten.

Für eine vertiefte Einordnung sind weiterführende Informationen erforderlich, insbesondere zu den Entscheidungsgründen der Absolventinnen und Absolventen sowie zu den konkreten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den jeweiligen Einrichtungen und Versorgungssettings. Zukünftige Erhebungen könnten helfen, Übergänge von der Ausbildung in Beschäftigung differenzierter zu untersuchen. Empfehlenswert ist zudem eine Beobachtung der Zu- und Abwanderungen im Zeitverlauf, da es sich bei dem im Jahr 2023 beobachteten Nettozustrom zu Krankenhäusern durchaus auch um vorübergehende Anpassungsprozesse handeln könnte.

 

[1] Müller N, Caspers A. Monitoring zur Umsetzung der Pflegeausbildungen. Ergebnisse der zweiten Erhebungswelle 2024 aus dem BIBB-Pflegepanel. Bonn; 2025. www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20828 (Zugriff: 29.01.2025)

 

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN