Erkrankt eine Pflegeperson berufsbedingt an COVID-19, muss die Unfallversicherung mit Unterstützung der Pflegeperson nachweisen, dass sie sich tatsächlich im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert hat. Fehlen Beweise/Belege, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. Die Autorin kennzeichnet die Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit und die Rechte Versicherter.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (im Folgenden: Arbeitgeber) sind für die Einhaltung und Umsetzung der…