• 23.07.2021
  • Management
COVID-19 als Berufskrankheit

Pandemie trifft Pflege

Die Autorin kennzeichnet die Voraussetzung für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit und die Rechte Versicherter.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2021

Seite 60

Erkrankt eine Pflegeperson berufsbedingt an COVID-19, muss die Unfallversicherung mit Unterstützung der Pflegeperson nachweisen, dass sie sich tatsächlich im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert hat. Fehlen Beweise/Belege, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. Die Autorin kennzeichnet die Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit und die Rechte Versicherter.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (im Folgenden: Arbeitgeber) sind für die Einhaltung und Umsetzung der…

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