Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt freigegeben. Sie ist im August 2020 in Kraft getreten. Es handelt sich um Hygieneregeln im Rahmen des § 5 Infektionsschutzgesetz. Damit stellt sich akut die Frage, wer wie für Hygienefehler haftet.
Ein Patient befand sich im März 2008 in stationärer Behandlung im beklagten Krankenhaus. Zur Behandlung eines Tinnitus erhielt er Infusionen über eine an seinem…