Frage: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und habe zum 1. Januar 2020 mit einer Lohnerhöhung auch einen Änderungsvertrag erhalten. Mein Arbeitgeber will die Verträge aller Beschäftigten auf den gleichen Stand bringen, weil dies nun vom Landesverband der ambulanten Dienste empfohlen sei. Muss ich den Vertrag unterschreiben?
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht befugt sind, individuelle Rechtsberatung zu leisten. Dazu müssen Sie sich an…