• 30.04.2020
  • Management
Organisationspflichten für Gesundheitseinrichtungen

Beeinträchtigte Menschen vor Gefahren schützen

Um nicht haften zu müssen, sollten Pflegende wissen, wie sie sich bei der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen richtig Verhalten sollten. 

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 2/2020

Seite 58

Die Versorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Demenzerkrankten, ist auch mit Haftungsfragen verbunden, die in erster Linie die Gesundheitseinrichtung betreffen. Auch die Beschäftigten müssen darüber Bescheid wissen, weil sie sich richtig zu verhalten haben und eventuell selbst haften. 

Patient und Einrichtung schließen einen Vertrag, dessen Grundlage in erster Linie im Behandlungsvertragsrecht nach §§ 630a ff BGB und im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) liegt.…

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